Einzelgefahrzeichen

Seezeichen zur Bezeichnung einer Gefahrenstelle mit kleinem räumlichen Ausmaß
(Weitergeleitet von Einzelgefahr-Zeichen)

Das Einzelgefahrzeichen[1][2][3][4] (englisch: isolated danger mark); auch Einzelgefahr-Zeichen[5][6]) ist ein Seezeichen. Es dient zur Bezeichnung einer Gefahrenstelle von kleinem räumlichen Ausmaß, die an allen Seiten passiert werden kann.[7][8]

Verschiedene Formen des Einzelgefahrzeichens
Untiefe Gr Bacivca, Kroatien

Äußeres

Bearbeiten

Ein Einzelgefahrzeichen kann als Leucht-, Baken- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt sein.[7] Es ist schwarz mit einem roten Querstreifen (im Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung[7]) oder auch mehreren (im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung[4], außerdem auch zulässig nach dem International Buoyage System) und hat zwei schwarze Bälle als Toppzeichen. Sofern das Seezeichen befeuert ist, ist die Kennung eine Blitzgruppe von 2 weißen Blitzen. Die charakteristische Form mit zwei Toppzeichen und die Befeuerung mit weißen Blitzen soll dabei an die ebenfalls zur Markierung von Gefahrenstellen dienenden Kardinalzeichen erinnern[8].

Neue Gefahrenstellen

Bearbeiten

Bei neu markierten Gefahrenstellen kann das Seezeichen doppelt ausgebracht und gegebenenfalls mit einer Radarantwortbake der Kennung „D“ (lang-kurz-kurz) versehen werden.[9]

Bearbeiten
Commons: Einzelgefahrzeichen – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Wolfram Claviez: Seemännisches Wörterbuch. 3. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0853-X, S. 85.
  2. Axel Bark: Segelführerschein BR und Sportbootführerschein See. mit offiziellen Prüfungsfragen. 18. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1992, ISBN 3-7688-0734-7, S. 36 f.
  3. Deutscher Hochseesportverband »Hansa« e.V. (Hrsg.): Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport. 23. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0523-9, S. 373.
  4. a b Anlage 8 (Memento vom 25. Juni 2012 im Internet Archive) zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung,
    Abschnitt VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung,
    A. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses
    2. Einzelgefahrzeichen
  5. Roland Denk: Neue Segelschule: vom Anfänger zum Sportbootführerschein Binnen und R-Schein. mit Beiheft Prüfungsfragen. 11. Auflage. BLV Verlagsgesellschaft mbH, München, Wien, Zürich 1992, ISBN 3-405-14384-5, S. 140.
  6. BSH (Hrsg.): Wichtige Zeichen und Abkürzungen für Klein- und Sportschifffahrtskarten aus Karte 1/INT 1 (Memento vom 1. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 375 kB), Hamburg, Rostock, 2013, abgerufen am 21. Oktober 2012
  7. a b c Anlage I der SeeSchStrO, Abschnitt I - Sichtzeichen, Nr. B.15 „Gefahrenstellen“ e) Einzelgefahrenstelle
  8. a b International Association of Lighthouse Authorities: Maritime Bouyage System (PDF, 156 kB), S. 2, abgerufen am 9. Februar 2016
  9. Anlage I der SeeSchStrO, Abschnitt I – Sichtzeichen, Nr. B.15 f) „Neue Gefahrenstellen“