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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Smilelight

Ich bin zwar kein Jurist, aber in Sachen Urheberrecht einigermaßen - wenn auch unfreiwillig - fit. Daher: abgesehen von dem Umstand, dass ein CSU Kreisverband nicht Urheber sein kann (das Urheberrecht an einem Werk liegt immer bei einer Person), darf meiner Meinung nach dieses Bild nur vom Zeichner selbst als gemeinfrei 'genehmigt' werden. Dies gilt meiner Auffassung nach auch, wenn es sich um eine Photographie eines Werkes handelt. Die Einräumung eines kostenlosen und beschränkten Nutzungsrechtes für Jedermann kann nur und ausschließlich vom originären Urheber eines Werkes erteilt werden.--Smilelight 20:17, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten