Datei Diskussion:Prokudin-Gorskii-39.jpg

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.166.161.50 in Abschnitt Urherberrecht

Urherberrecht

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Es ist völlig irrelevant, wann der Photograph verstorben ist. 1910 betrug die Schutzdauer gerade mal 10 Jahre, bzw. 25 Jahre nach dem Tod, falls bis dahin nicht veröffentlicht.

Bildrechte#Deutschland_2

Auch nach den später gültigen Gesetzen wäre es längst abgelaufen -spätestens 1969 und was einmal gemeinfrei war, das bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit gemeinfrei.--84.166.161.50 01:37, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten