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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Quedel in Abschnitt Panoramafreiheit

Panoramafreiheit Bearbeiten

„Wenn schon Bahnhofsgebiete nicht als öffentliche Verkehrsräume und damit nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind, sind es Flughafenhallen sicherlich auch nicht. Daher Freigabe vom Künstler der Plakette notwendig.“

Hinweis des DÜP-Stellers


Soweit ich mich erinnere, ist die Plakette außen an dem Flughafengebäude angebracht, nicht in der Flughafenhalle. 100%ig sicher bin ich da nach all den Jahren aber auch nicht mehr. Auf die Schnelle konnte ich das auch nicht verifizieren. Ich bleibe am Ball. --bjs   10:14, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

@Bjs: Es müsste aber außerhalb des Flughafensgelände sein, und das ist i.d.R. weitaus größer als nur das Gebäude.-- Quedel Disk 10:50, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
So meinte ich das, am Gebäude außerhalb des Flughafensgeländes, also dort, wo man mit dem Auto gefahren wird, aussteigt und dann in das Gebäude hineingeht, also an einer öffentlichen Straße. --bjs   11:49, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Nach diesem Zeitungsbericht scheint die Plakette aktuell nicht mehr am Flughafen zu hängen, sondern 2011 bei irgendwelchen Renovierungsarbeiten abgehängt worden zu sein und dann ins Commissariato in Cefalù gekommen zu sein (wo anscheinend Borselino jr. commissario ist oder war). Das macht das Nachvollziehen kompliziert, da sie auf aktuellen Fotos (und auch StreetView) nicht merh zu sehen ist. Ursprünglich (und auch noch 2006) war sie aber "zum dauerhaften Verbleib" bestimmt. --bjs   12:29, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Da der ursprüngliche SInn eines dauerhaften Verbleibs gedacht war, hindert dann auch eine plötzliche Abnahme nichts weiter. Wir setzen das Ding jetzt mal auf Panoramafreiheit, nach gutem Wissen und Gewissen. -- Quedel Disk 09:13, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten