Datei Diskussion:EiffelturmBlau.JPG

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Túrelio

Da es im Artikel schon direkt nebendran steht:

"Laut offizieller Website der Betreibergesellschaft des Eiffelturms sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien. "

Ist das hier geschehen? Sind Veröffentlichungen auf Wikipedia ausgenommen? Nicht, dass es da Ärger gibt.

--MarcusZPB 08:37, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wenn in den deutschsprachigen Ländern (D-A-CH) aufgenommen, wäre das Foto (samt Nutzung) gemäß Panoramafreiheit zulässig. Ob die SNTE daher vor einem Gericht in D-A-CH mit einer Klage Erfolg hätte, erscheint fraglich. IANAL. --Túrelio 08:27, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten