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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Ulamm in Abschnitt Ausschnitt

Ausschnitt Bearbeiten

Bei entsprechender Pixelangabe ist das eigentliche Logo im Artikel genauso groß. Daher ist eine Reduktion der farblosen Fläche ringsherum keine Verletzung des Urheberrechtes.--Ulamm 00:51, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten