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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Ulamm in Abschnitt Ausschnitt
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Bei entsprechender Pixelangabe ist das eigentliche Logo im Artikel genauso groß. Daher ist eine Reduktion der farblosen Fläche ringsherum keine Verletzung des Urheberrechtes.--Ulamm 00:51, 7. Feb. 2010 (CET)