Datei:Zusatzzeichen - Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk, StVO 1970.svg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zusatzschild: Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk. Das Zeichen war bereits vor der StVO-Neufassung von 1970 eingeführt worden. Es war nach der Feststellung von Wildtollwut zu verordnen. Quelle: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970. In: Bundesgesetzblatt 24, Teil 1, Bonn, am 21. März 1970, S. 289–294; hier: S. 290–291. Größe: 250 × 500 mm; Lichtkantenbreite 14 mm, roter Rand: 15 mm.
Datum 23. August 2015 (Herstellungsdatum)
Quelle Eigenes Werk, gezeichnet von Mediatus
Urheber Mediatus
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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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