BeschreibungZusatztafel - Verlauf der Verbotsstrecke; StVO 1937.svg
Deutsch: Zusatztafel: Verlauf der Verbotsstrecke. Dieses Schild war im Verlauf einer Verbotsstrecke dicht unterhalb des Verbotszeichen anzubringen und wiederholte dieses Verbotszeichen; ergänzt durch zwei Pfeile, die in die Verbotsrichtungen – zum Verbotsanfang und zum Verbotsende – wiesen. Das Schild war 500 x 150 mm groß. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
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Quelle
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