Deutsch: Die von Horst Wessel zur Untermalung seines Textes verwendete Melodie. Sie stammt aus dem 19. Jahrhundert und unterliegt als solche keinen urheberrechtlichen Beschränkungen, ihre öffentliche Aufführung (auch ohne oder mit verändertem Text) ist laut §86a StGB (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) in der Bundesrepublik Deutschland jedoch verboten.
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).
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2006-07-20 23:02:35 Rainer Lewalter (13213 Bytes) Die von Horst Wessel zur Untermalung seines Textes verwendete Melodie. Sie stammt aus dem 19. Jahrhundert und unterliegt als solche keinen urheberrechtlichen Beschränkungen, ihre öffentliche Aufführung (auch ohne oder mit verändertem Text) ist laut §
2006-07-20 22:46:48 Rainer Lewalter (13711 Bytes) Die von Horst Wessel zur Untermalung seines Textes verwendete Melodie. Sie stammt aus dem 19. Jahrhundert und unterliegt als solche keinen urheberrechtlichen Beschränkungen, ihre öffentliche Aufführung (auch ohne oder mit verändertem Text) ist laut §
2006-07-20 11:12:30 Rainer Lewalter (9132 Bytes) Die von Horst Wessel zur Untermalung seines Textes verwendete Melodie. Sie stammt aus dem 19. Jahrhundert und unterliegt als solche keinen urheberrechtlichen Beschränkungen, ihre öffentliche Aufführung (auch ohne oder mit verändertem Text) ist laut §
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