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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: von Finningen
English: of the municipality of Finningen
Blasonierung
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Gespalten; vorne unter schwarzem Schildhaupt, darin nebeneinander drei sechsstrahlige goldene Sterne, in Gold ein steigendes blaues Einhorn; hinten in Rot über einem gesenkten silbernen Balken, belegt mit dem gotischen Buchstaben A, ein runder goldener Zinnenturm.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte

[1]

[2]
Tingierung
InfoField
argentazuregulesorsable
Datum Seit 1986
date QS:P571,+1986-00-00T00:00:00Z/7,P580,+1986-00-00T00:00:00Z/9
; SVG 26. September 2015
Provenienz Die Gemeinde Finningen besteht seit 1978 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Finningen mit Oberfinningen und Unterfinngen sowie Mörslingen. Der vorderen Teil des Wappens entspricht dem in diesem Zusammenhang untergegangenen Wappen von Finningen aus dem Jahr 1975. Das Einhorn ist dem Wappen der Herren von Finningen entnommen, die von 1268 bis 1360 als Ortsadelgeschlecht nachweisbar sind. Das Augsburger Kloster St. Ulrich und Afra war bereits 1132 in Oberfinningen, damals Vinningen genannt, begütert und erwarb später den Großteil der Güter in Oberfinningen und Unterfinningen. Unter Abt Johann Hohensteiner wurde 1443 der Grunderwerb im Gemeindegebiet abgeschlossen. Aus diesem Besitzkomplex bildete sich eine Hofmark mit eigenem Niedergericht, die bis zur Säkularisation 1802 bestand. Daran erinnern die drei Sterne aus dem persönlichen Wappen des Abtes. Die hintere Schildhälfte steht für Mörslingen. Die Herrschaft Mörslingen gehörte im 14. Jahrhundert den Herren von Altheim, deren Adelssitz Goldburg genannt wurde und nordöstlich des Ortes auf dem Goldberg lag. Ihr Wappen zeigte einen mit einem gotischen Großbuchstaben A belegten Balken. Dieses Wappenbild sowie die goldene Burg erinnern an dieses für Mörslingen bedeutende Adelsgeschlecht.
Künstler
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Original:
Autor/-in unbekannt
Vektor:
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: File:Wappen von Finningen.png
Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
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 Wappen von Finningen.png
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aktuell23:29, 26. Sep. 2015Vorschaubild der Version vom 23:29, 26. Sep. 2015512 × 591 (39 KB)GliwiEinige Unebenheiten am Wappenrand beseitigt
14:46, 9. Dez. 2014Vorschaubild der Version vom 14:46, 9. Dez. 2014698 × 806 (87 KB)GliwiFarblich an die heraldischen Anforderungen angepasst. Quelle:/Source: http://www.finningen.de/finningen/ Die Form des Schildes wurde an die heraldischen Anforderungen angepasst.
09:13, 10. Aug. 2014Vorschaubild der Version vom 09:13, 10. Aug. 2014708 × 773 (86 KB)Gliwi{{Information |Description=Deutsch: Wappen von Finningen, English: Coat of Arms of Finningen |Source=http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/ |Date=10.08.2014 |Author=Gliwi |Permission= |other_versions= }}

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