English: "Painting of Gaṇeśa riding on his vehicle, the Indian rat or bandicoot.
With his trunk Gaṇeśa nuzzles a 'laddu', his favourite sweetmeat that is responsible for his protruding belly. His ample waist is adorned by a large snake, an animal associated with his father Śiva. Gaṇeśa is dressed in a finely designed textile. An attendant appears behind with a parasol. Made on laid and water-marked European paper, dated 1816."
Datum
etwa 1820
date QS:P571,+1820-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund im Herkunftsland gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Datei ist in Indiengemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years.
Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei und Behauptungen des Gegenteils ein Angriff auf das Konzept der Gemeinfreiheit. Zu Details siehe Commons:When to use the PD-Art tag. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei angesehen.
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