Gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz (UrhG) kann ein Fälscher an einer von ihm gefälschten Sache keine Urheberschaft erlangen, (§ 14 UrhG, § 107 UrhG). Da Fälscher unerlaubt handelnde Personen sind, steht ihnen auch keine Miturheberschaft nach § 8 oder § 23 UrhG zu.
According to German copyright law (UrhG) there cannot be claimed any copyright by the forger as to his forgery (§ 14 UrhG, § 107 UrhG). Because of the fact that forgers are illegally acting persons they are also not entitled for a Co-Copyright in accordance with § 8 or § 23 UrhG.
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Normal
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Vertikale Auflösung
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Software
Adobe Photoshop CS6 (Windows)
Speicherzeitpunkt
11:11, 3. Mär. 2019
Farbraum
Nicht kalibriert
Digitalisierungszeitpunkt
12:11, 3. Mär. 2019
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