Bitte entferne diese Markierung nicht, solange die Diskussion nicht beendet wurde.
Grund des Löschantrags:
copyvio - Commons:Hirtle chart - granted 1958, public domain in New Zealand 2008, after URAA date (1996) - not public domain USA
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Solltest du diesen Löschantrag mit dem Werkzeug Löschantrag eröffnen erstellt haben, vergewissere dich bitte, dass das Programm alle Schritte richtig ausgeführt und die notwendige Unterseite erstellt hat. Hast du den Löschantrag manuell erstellt, führe bitte die folgenden Schritte aus:
{{subst:delete2|image=File:Nelsoncitycouncil-council-crest.jpg|reason=copyvio - Commons:Hirtle chart - granted 1958, public domain in New Zealand 2008, after URAA date (1996) - not public domain USA}} ~~~~
Informiere den Uploader des Bildes bzw. den Ersteller der Seite auf seiner Diskussionsseite: {{subst:idw|File:Nelsoncitycouncil-council-crest.jpg|File:Nelsoncitycouncil-council-crest.jpg}} ~~~~
Für Gruppenlöschungen: Zur Beantragung der Löschung einer Gruppe von Dateien oder Seiten in einer Diskussion bitte einen Gruppenlöschantrag starten, indem du folgenden Text auf allen Seiten platzierst {{delete|reason=Begründung|subpage=Die Unterseite in Commons:Deletion requests/<Unterseite>|year=2024|month=April|day=26}} (Hilfe zu Gruppenlöschungen).
Beachte: Diese Vorlage dient der Löschung im Anschluss an eine Diskussion. Sollte ein Schnelllöschgrund entsprechend den Commons:Löschrichtlinien vorliegen, kannst du {{speedy|reason}} verwenden.
Dieses neuseeländische Werk ist in Neuseeland gemeinfrei (public domain), weil das Urheberrecht abgelaufen ist oder es dem Urheberrecht nicht unterliegt (Einzelheiten). Gemäß dem neuseeländischem Urheberrechtsgesetz von 1994 wie vom Ständigen Ausschuss für Urheberrecht der Library and Information Association of New Zealand (LIANZA) ausgearbeitet (Stand Mai 2011):
Art des Materials
ist das Urheberrecht erloschen, wenn ...
A
Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen, die anonym, unter einem Pseudonym oder mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurden:
das Foto oder Werk vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) gemacht oder veröffentlicht wurde
Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen (außer A-C)
der Urheber vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) starb
E
Für mündliche Überlieferungen, Musik, computergenerierte Arbeiten und Tonaufnahmen mit gesprochenem Wort
vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) veröffentlicht wurde
F
Veröffentlichte Ausgaben2
vor dem 1 Januar 1999 (vor 25 Jahren) veröffentlicht wurde
1 Einige Regierungspublikationen unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter Gesetzentwürfe, Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Berichte der königlichen Kommission, ausgewählter Ausschüsse usw. Die vollständige Liste findest du in den Referenzen [1] oder [2]. 2 bezieht sich auf die typografische Gestaltung und das Layout eines veröffentlichten Werks, z. B. bei Zeitungen.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.
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