Deutsch: Kulturdenkmal § 2 DSchG (Bauteil), Möckmühl, Linsengasse 19, hölzerner Eckpfosten, eingeritztes Handwerkszeichen der Glaser, bezeichnet 1793.
Erhaltenswertes historisches Gebäude ist das dazugehörige Wohnhaus, zweigeschossiges Massiv- und Fachwerkhaus.
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