Datei:Landrecht der Landleute in der mittleren und oberen March mit den Schwyzer Landleuten HA.II.313.jpg

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Beschreibung

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Deutsch: Landrecht der Landleute in der mittleren und oberen March mit den Schwyzer Landleuten vom 13. Mai 1414
Datum
Quelle https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369570
Urheber

Titel: Landrecht der Landleute in der mittleren und oberen March mit den Schwyzer Landleuten Entstehungszeitraum: 13.05.1414 Die Landleute in der mittleren und obern March bekennen, dass sie Landleute zu Schwyz seien und sein wollen; sie geloben "liplich" zu Gott, dieses Landrecht stets zu halten, vor Schaden zu warnen, ihren (der Schwyzer) Nutz und Ehre zu fördern und ihnen, den Schwyzern, gehorsam zu sein "ah alle widerred und ouch jenen behulfen und beraten ze sin"; sie versprechen, nirgends anderswo Bürger oder Landmann zu werden, ausser sie zögen mit Leib und Gut fort, oder wenn es von Schwyz erlaubt würde.Sie und ihre Nachkommen wollen dies so oft beschwören mit ihrem Eide, als es gefordert werde. Siegler: Arnold Heginer, Ammann in der March, Heinrich Heginer, Rudolf Stellin, Peter Schriber, Heinrich Bruhin, Heinrich Gugelberg, Rudolf Silien.

Gegeben am Sonntag vor Mitte Mai.; Landrecht der Landleute in der mittlern und obern March

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Landrecht der Landleute in der mittleren und oberen March mit den Schwyzer Landleuten vom 13. Mai 1414

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