Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007
zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet.
Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden,
und eine Polizistin.
Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre
nicht als das anerkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung.
Wir sagen: Nie wieder!
Wir trauern um
Enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg
Abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg
Süleyman Taşköprü, 27. Juni 2001, Hamburg
Habil Kılıç, 29. August 2001, München
Mehmet Turgut, 25. Februar 2004, Rostock
İsmail Yaşar, 5. Juni 2005, Nürnberg
Theodoros Boulgarides, 15. Juni 2005, München
Mehmet Kubaşık, 4. April 2006, Dortmund Halit Yozgat, 6. April 2006, Kassel
Michèle Kiesewetter, 25. April 2007, Heilbronn
Gemeinsame Erklärung der Städte
Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
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Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
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