Der Urheber oder die Urheberin dieses Werks ist unbekannt und das Werk wurde vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht. Es ist daher aufgrund Art. 31, Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Schweiz gemeinfrei.
Es ist zu beachten, dass dies nur gilt, falls eine verlässliche Quelle angegeben wird, um anzugeben, dass der Urheber oder die Urheberin unbekannt ist. Dieses Werk kann in Ländern ausser der Schweiz nicht gemeinfrei sein.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.