Dieses Werk ist gemäß dem Österreichischen Urheberrechtsgesetz gemeinfrei, da es Teil eines durch die Österreichische Bundesregierung oder einer Landesbehörde veröffentlichen Gesetzes, Verordnung oder offiziellen Dekrets ist, oder weil dieses Werk von vorwiegend offizieller Verwendung ist. (§7 UrhG)
Hinweis zum Hochladen: Falls vorhanden, bitte Erstveröffentlichung und Dokumentquelle angeben.
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{{Information |Description ={{en|1=The first page of the "Gesetzblatt für das Land Österreich" (Law Gazette for the Land Austria) from 1938}} {{de|1=Die erste Seite des Gesetzblatts für das Land Österreich von 1938}} |Source =http://alex.on