{{subst:Löschantrag|1=Diese Aufnahme wurde ohne einwilligung der Grundstücksinhaber veröffentlicht. Gemäß § 59 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen Sie Gebäude fotografieren, wenn dies von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus möglich ist. Müssten Sie allerdings ein Privatgelände betreten, benötigen Sie eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers.}}
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