Das Bronzedenkmal von Hans Mettel im Frankfurter Westend, Bockenheimer Landstraße 42 /Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße wurde am 31. August 1957 eingeweiht. Die Gedenkstelle besteht aus der abgebildeten überlebensgroße Jünglingsfigur und einem Gedenkstein, auf dem "Hyperions Schicksalslied" eingemeißelt ist. Hölderlin lebte 1796 bis 1798 als Hauslehrers bei der Bankiersfamilie Gontard im Haus Bockenheimer Landstraße 42.
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
{{Information |Description=Das Bronzedenkmal von Hans Mettel im Frankfurter Westend, Bockenheimer Landstraße 42 /Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße wurde am 31. August 1957 eingeweiht. Die Gedenkstelle besteht aus der abgebildeten überlebensgroße Jü
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.