Originaldatei(1.806 × 1.202 Pixel, Dateigröße: 789 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
English: General Henri Dufour and his staff during the Sonderbund War 1847
Deutsch: Der eidgenössische Stab im Sonderbundskrieg 1847, Teil 1: Von vorne links:
  • Oberst Friedrich Frey-Hérosé, Chef des Generalstabs;
  • Oberst David Zimmerli, Generaladjutant;
  • General Henri Dufour, Befehlshaber der eidgenössischen Armee;

Von hinten links:

  • Oberst Anton Buchwalter, Grossquartiermeister;
  • Major der Kavallerie Rudolf Hussy, 2. Generaladjutant;
  • Leutnant Zieber, Adjutant von Oberst Zimmerli;
  • Leutnant der Kavallerie Grossmann, Ordonnanzoffizier;
  • Leutnant August Frey, Adjutant des Generalstabschef;
  • Leutnant der Kavallerie Scherrer, Ordonanzoffizier;
  • Oberstleutnant Samuel Friedrich Pfander, Quartiermeister.
Datum
Quelle Emil Spiess: Illustrierte Geschichte der Schweiz, Bd. 3. Zürich 1961.
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Andere Versionen
Teil 2

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell17:50, 21. Mai 2010Vorschaubild der Version vom 17:50, 21. Mai 20101.806 × 1.202 (789 KB)Sidonius{{Information |Description={{en|1=General Henri Dufour and his staff during the Sonderbund War 1847 }} {{de|1=Der eidgenössische Generalstab im Sonderbundskrieg 1847. Von vorne links: Oberst Friedrich Frey-Hérosé, Generalstabschef; Oberst Zimmerli, Gen

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei:

Metadaten