Datei:Ehemals Bild 33a - Gegenverkehr muß warten, StVO 1966.svg

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Beschreibung

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Deutsch: ehemals Bild 33a: Gegenverkehr muß warten. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt und ersetzte das erst 1960 eingeführte Vorgängerzeichen. Wie im Verkehrsblatt 1966, S. 51 verlautbart, war das Zeichen 500 mm hoch und ebenso breit. Die Lichtkante war 10 mm breit, sie konnte bei Bedarf auch etwas breiter ausfallen, wobei das Zeichen selbst nicht größer werden durfte. Die Pfeilschäfte waren 60 mm breit.
Datum
Quelle RAL-Fächer sowie: siehe oben!
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SVG‑Erstellung
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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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10:06, 3. Sep. 2015Vorschaubild der Version vom 10:06, 3. Sep. 2015600 × 600 (3 KB)Mediatus{{Information |Description ={{de|1=Bild_33a_-_Gegenverkehr_muss_warten,_StVO_1966}} |Source ={{own}} |Author =Mediatus |Date =3.09.2015 |Permission = |other_versions = }}

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