Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 735 × 797 Pixel, Dateigröße: 12 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Taufkirchen
English: of the municipality of Taufkirchen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geteilt; oben in Rot ein silberner Pfahl, unten in Blau ein nach links gewendeter silberner Fuchs.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazuregules
Datum Seit 28. Juni 1974
date QS:P571,+1974-06-28T00:00:00Z/7,P580,+1974-06-28T00:00:00Z/11
; SVG 28. Juli 2017
Provenienz
Deutsch: Die Schildteilung mit dem silbernen Pfahl im oberen Feld zeigt das Familienwappen der Freiherren und späteren Grafen von Taufkirchen-Guttenburg, die ihren Stammsitz in Taufkirchen hatten und vom Spätmittelalter bis in das 19. Jahrhundert als Grund- und Gerichtsherren eine wichtige Rolle spielten. Um Verwechslungen mit ähnlichen Wappen zu vermeiden, wurde der Fuchs aus der Helmzier des Taufkirchen-Wappens in das untere Feld aufgenommen.
Künstler
InfoField
Original:
un
Vektor:
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
 Wappen von Taufkirchen.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Chris die Seele mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

6878a19631df82067c72a6d7aeb414c401038916

12.359 Byte

797 Pixel

735 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:40, 28. Jul. 2017Vorschaubild der Version vom 14:40, 28. Jul. 2017735 × 797 (12 KB)Chris die SeeleUser created page with UploadWizard

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten