Deutsch: „Immlin, David, württemb(ergischer) Geheimrath und Vicekanzler 1668. – W(appen): Durch einen g(oldenen) Balken von r(ot) und #(schwarz) schräglinks getheilt. Der Balken ist mit 3 Bienen (Impen) belegt. K(rone): Offener r(oter) Flug mit dem Balken wie im Schild. D(ecken): rechts #(schwarz), g(old), links r(ot), g(old)“ (Seite 26)
Datum
Quelle
Johann Siebmacher: Zweitausend Wappen bürgerlicher Geschlechter Deutschlands und der Schweiz. In: Otto Titan von Hefner; Adolf Matthias Hildebrandt; Gustav Adelbert Seyler (Hrsg.): Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch. Band 5 (Bürgerliche Geschlechter Deutschlands und der Schweiz), 1. Abt. Bauer und Raspe, Nürnberg 1857, Tafel 29 (Digitalisat).
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„In Schwarz ein goldener Löwe.“
Dieses Wappen wurde auf Grundlage dessen Blasonierung gezeichnet, die – als eine schriftliche Beschreibung – frei vom Copyright ist. Jede Darstellung die der Blasonierung entspricht gilt als heraldisch korrekt. So können mehrere unterschiedliche künstlerische Interpretationen des gleichen Wappens vorhanden sein. Der offizielle Entwurf, der vom Wappeninhaber verwendet wird, ist möglicherweise durch das Urheberrecht geschützt und kann in diesem Fall hier nicht verwendet werden. Individuelle Darstellungen nach einer Blasonierung, können ein Copyright zum Künstler haben, müssen aber nicht notwendigerweise unter „Bearbeitungen“ fallen.
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