Datei:Bild 33a - Gegenverkehr muß warten, StVO 1960.svg

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 481 × 731 Pixel, Dateigröße: 4 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Bild 33a: Gegenverkehr muß warten. Für den Rotton und Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Das Zeichen war 730 x 480 mm groß, die Lichtkante war 10 mm breit. Quelle: Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 551. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Datum
Quelle Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 551;
Urheber Vektorisierung und Interpretation: Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit einem unbekannten SVG-Editor erstellt.

Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file. Mediatus

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

+/−

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

4f8011895b967d2fc348fa382ab129f7043ff04a

3.947 Byte

731 Pixel

481 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell15:46, 21. Mai 2018Vorschaubild der Version vom 15:46, 21. Mai 2018481 × 731 (4 KB)MediatusRand verbessert
10:36, 5. Okt. 2013Vorschaubild der Version vom 10:36, 5. Okt. 2013376 × 570 (414 KB)Mediatus{{Information |Description ={{de|1=Bild 33a: Gegenverkehr muß warten}} |Source ={{own}} |Author =Mediatus |Date = |Permission = |other_versions = }}

Metadaten