Datei:Bild 17 - Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Bild 17 - Verkehrszeichen: Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen. Quelle: Reichsgesetzblatt 1937
Datum 28. August 2013 (Herstellungsdatum)
Quelle Reichsgesetzblatt 1937, selbst gezeichnet und interpretiert von Mediatus
Urheber Mediatus
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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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03:36, 28. Aug. 2013Vorschaubild der Version vom 03:36, 28. Aug. 2013696 × 696 (15 KB)Mediatus{{Information |Description ={{de|1=Bild 17 - Verkehrszeichen: Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen}} |Source ={{own}} |Author =[[User:Mediatus|Mediatus]...

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