Deutsch: Dieses Foto wurde von Benutzer Steindy erstellt und unter nachfolgend aufgeführter Lizenz veröffentlicht. Das Bild kann frei verwendet werden solange der Urheber genannt und die weiteren Lizenzbestimmungen eingehalten werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Foto nicht in irgendeiner Form von Wikimedia Österreich gefördert wurde.
English: This photograph was taken by user Steindy and released under the license(s) stated below. You are free to use it for any purpose as long as you credit the author and follow the terms of the license.
I point out that this photo was not encouraged in any way by Wikimedia Austria.
Diese Datei steht unter einer Lizenz, die mit den Lizenzbedingungen von Facebook inkompatibel ist. Es ist daher nicht gestattet, diese Datei auf Facebook hochzuladen.
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es hiermit unter der folgenden Lizenz:
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
Panoramafreiheit
Dieses Bild eines ansonsten urheberrechtlich geschützten Werkes darf unter den Bedingungen des § 54 (1) Z. 5 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes verbreitet werden, der es erlaubt, Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten […] und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Aufgrund des Schutzlandprinzips deckt diese Bestimmung die Weiterverwendung des Bildes nur innerhalb Österreichs. Bei einer Weiterverwendung in einem anderen Staat werden die dort gültigen Gesetze angewendet.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.