Datei:Al campo di Borumieda (1899) Ras Mangascià con la pietra al collo, fa atto di sottomissione al Negus Menelik.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Italiano: Al campo di Borumieda (1899) Ras Mangascià con la pietra al collo, fa atto di sottomissione al Negus Menelik
Datum
Quelle La Tribuna Illustrata, Anno 7, N. 11
Urheber Zanetti
Genehmigung
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Public domain
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Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
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Lizenz

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Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

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aktuell21:23, 8. Mai 2020Vorschaubild der Version vom 21:23, 8. Mai 2020549 × 798 (332 KB)Roxanna{{Information |description ={{it|1=Al campo di Borumieda (1899) Ras Mangascià con la pietra al collo, fa atto di sottomissione al Negus Menelik}} |date =1899-03-12 |source =La Tribuna Illustrata, Anno 7, N. 11 |author =Zanetti |permission ={{PD-Italy}} }} Category:Ras Mengesha Yohannes Category:Menelik II of Ethiopia Category:La Tribuna - supplemento illustrato della Domenica Category:1899 in Africa

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