Doctor Ada Nilsson in the late 1920s/early 1930s (1935, as mentioned at the external source, is clearly impossible since Goodwin died 1931. It must be assumed that the photo was from before 1931, and she only signed it in 1935.)
This image contains an artist signature that does not constitute a watermark, and should thus not be removed. In some cases it may be useful to provide a version of the file with such details cropped out or otherwise removed, but this should be uploaded as a separate file. For details see: what is not a watermark.
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese schwedische Fotografie ist in Schweden aus einem der genannten Fälle gemeinfrei:
Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.
Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
Immer die Quelle angeben.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
Public domainPublic domainfalsefalse
Der Urheber dieses Werks ist 1931 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Schweden) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
For background information, see the explanations on Non-U.S. copyrights. Note: in addition to this statement, there must be a statement on this page explaining why the work was PD on the URAA date in its source country. Additionally, there must be verifiable information about previous publications of the work.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.