Datei:Abb. 13 - Beschrankter Bahnübergang ohne Rückstrahlband und ohne Gitterbehang - Bundesbahn-Zentralamt München.svg

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Deutsch: Abb. 13: Beschrankter Bahnübergang ohne Rückstrahlband und ohne Gitterbehang. Nach DB-Vorgaben aus dem Bundesbahn-Zentralamt München. Die Reichsbahn-Einheitsschranken erhielten in den 1950er Jahren neue Anstriche. So wurden die Absperrbalken nun durchgehend Rot-Weiß gestrichen, wobei der rote Strich unmittelbar am Schrankengestell 800 mm, der am Schrankenende 270 mm und die dazwischen 1000 mm breit sein mußten. Die Aufstellhöhe des Warnkreuzes betrug 2500 mm. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden die gekürzten Versionen der Warnkreuze aus dem amtlichen Werk gestrichen und ab dem 31. Dezember 1963 ungültig. Die Masten der Warnkreuze bestanden nach den amtlichen Vorgaben dieser Zeit entweder aus Holz, Beton oder alten Eisenbahnschienen.
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