Datei:1963-05-05 Napoli Castel Nuovo Ferrari 250 GTO 3445GT.jpg
1963-05-05_Napoli_Castel_Nuovo_Ferrari_250_GTO_3445GT.jpg (736 × 594 Pixel, Dateigröße: 83 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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Beschreibung
Beschreibung1963-05-05 Napoli Castel Nuovo Ferrari 250 GTO 3445GT.jpg |
English: Two Ferrari 250 GTO at/towards Targa Florio in 1963. Photo by Dave Friedman says one source.[1] This may be in Palermo on Sicily (others say it is outside Castel Nuovo in Napoli). Anyway: In front, is the 1962 Ferrari 250 GTO s/n 3445GT that had entry #108 at Targa Florio (on the island of Sicilia) on 5 May 1963. This must be close to that date. This car was driven in that race by Argentinian Juan Manuel Bordeu and Italian Giorgio Scarlatti.[2] Behind, is what looks like another Ferrari 250 GTO, possibly one of the five other 250 GTOs that participated in that race. Since it is a RHD (right hand drive), it is possible that this is the 1962 Ferrari 250 GTO s/n 3647GT (entry #110 in the Targa Florio of 1963). |
Datum | |
Quelle | [3] |
Urheber | Unbekannter Fotograf |
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
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