Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Abkürzung AKNW, ist die Organisation der berufsständischen Selbstverwaltung der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen. Gemeinschaftlich bildet dieser Berufsverband – mit zurzeit mehr als 30.000 in die Liste der Kammer eingetragenen Mitgliedern – als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Architektenkammer des Landes. Ihr Sitz ist das Haus der Architekten in Düsseldorf.
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Präsident, damit Vertreter der Kammer nach außen und Leiter ihres Vorstandes, ist seit dem 9. November 2013 Ernst Uhing (* 1956). Als Hauptgeschäftsführer fungiert seit dem 14. April 2009 Markus Lehrmann (* 1969). Oberstes Organ der Kammer ist die gewählte Vertreterversammlung mit insgesamt 201 Mitgliedern, deren Facharbeit sich in Ausschüssen vollzieht.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dient seit 1970 neben der berufsständischen Selbstverwaltung auch der Interessenvertretung und bietet ihren Mitgliedern ein breites Service- und Beratungsangebot, unter anderem Fort- und Weiterbildung sowie ein Versorgungswerk. Im besonderen Maße engagiert sie sich für Baukultur und Architektur in Nordrhein-Westfalen.
Rechtsgrundlagen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind insbesondere § 12 des Baukammerngesetzes (BauKaG NRW)[1] und ihre Hauptsatzung.[2] Das Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen und die zugehörige Durchführungsverordnung wurden diesbezüglich im März 2022 grundlegend novelliert.[3]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 12 Architektenkammer, Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 16. Dezember 2003
- ↑ Hauptsatzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. März 2016 (PDF; 56 kB)
- ↑ Alexander Petschulat: Das Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen 2021. In: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2022. Boorberg, S. 89 ff., 133 ff.