Das Amtsgericht Ratzebuhr war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Ratzebuhr, Provinz Pommern.

Geschichte Bearbeiten

Das königlich preußische Amtsgericht Ratzebuhr wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köslin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Ratzebuhr.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Neustettin der Stadtbezirk Ratzebuhr und die Amtsbezirke Bahrenbusch, Flederborn, Hasenfier, Knaacksee, Lottin, Lümzow und Wallachsee.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Ratzebuhr unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Ratzebuhr.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 464 online