Universitäts-Organisationsgesetz 1993

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Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (offizielle Abkürzung: UOG 1993, informell daher meist als Universitäts-Organisationsgesetz 1993 bezeichnet) war ein österreichisches Bundesgesetz, in dem die Organisation der damals zwölf wissenschaftlichen Universitäten geregelt war. Das UOG 1993 löste das zuvor gültige Universitäts-Organisationsgesetz aus dem Jahr 1975 ab. Erstmals kundgemacht wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Nr. 805/1993.

Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten
Abkürzung: UOG 1993
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Hochschulrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 805/1993
Datum des Gesetzes: 26. November 1993
Inkrafttretensdatum: 1. Oktober 1994
Außerkrafttretensdatum: 30. September 2009
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Mit Ablauf des 31. Dezember 2003 wurde das UOG 1993 bis auf die weiterhin bestehenden Verfassungsbestimmungen vom Universitätsgesetz 2002 abgelöst. Diese verbliebenen Bestimmungen wurden 2008 materiell in das Bundes-Verfassungsgesetz übernommen und zu einfachgesetzlichen Regelungen umgewandelt.[1] Mit dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 traten zum 30. September 2009 die letzten Reste des UOG 1993 außer Kraft.[2]

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (BGBl. I Nr. 2/2008)
  2. Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 81/2009)