Oralchirurgie

chirurgischer Eingriff an Zähnen und Gesichtsknochen
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Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundeszahnärztekammer[1], § 14 (2)) umfasst.

Oralchirurgischer Eingriff

Gebietsbezeichnung Bearbeiten

Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie[2] und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO[1], § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO[1], § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.

Operationskatalog Bearbeiten

 
Intraoperatives Photo eines impaktierten und verlagerten unteren Eckzahnes

Die MWO[1] listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:

Berufsverbände Bearbeiten

Der Berufsverband deutscher Oralchirurgen ist die Vereinigung von Oralchirurgen.

Siehe auch Bearbeiten

Quellen Bearbeiten

  1. a b c d Neue Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer auf zm-online.de
  2. Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe@1@2Vorlage:Toter Link/www.zahnaerzte-wl.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 391 kB), § 12a.f., auf zahnaerzte-wl.de

Weblinks Bearbeiten