Der Uffenheimer Kreis war unter preußischer Verwaltung einer von sechs Landkreisen im Fürstentum Ansbach mit Sitz in Uffenheim.

Ansbach-Bayreuth (nach territorialer Neuorganisation) im Jahr 1805

Geschichte Bearbeiten

Der Uffenheimer Kreis bestand von 1797 bis 1806. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Er wurde hauptsächlich aus den Oberämtern Creglingen und Uffenheim gebildet. Es kamen einige Orte hinzu, die zuvor anderen Herrschaften unterstanden. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Marktsteft, Prichsenstadt, Uffenheim, die Kammerämter Mainbernheim, Prichsenstadt, Uffenheim und die Magistrate Creglingen, Mainbernheim, Prichsenstadt, Uffenheim. Die Behörden wurden zunächst vom neuen Königreich Bayern übernommen, am 1. Oktober 1808 wurden diese dann aufgehoben. An ihrer Stelle wurden die Landgerichte Uffenheim, Marktsteft und das Herrschaftsgericht Markt Einersheim geschaffen, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren.

Orte des Uffenheimer Kreises Bearbeiten

Justiz- und Kammeramt Uffenheim Bearbeiten

Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Uffenheim umfasste die ehemaligen Kastenämter Uffenheim und Creglingen (zum Teil). 1801 waren 94 Orte inbegriffen:[1]

Justizamt Markt Steft und Kammeramt Mainbernheim Bearbeiten

Das Kammeramt Mainbernheim wurde gebildet aus den ehemaligen Kastenämtern Castell- oder Kleinlangheim, Creglingen (zum Teil), Mainbernheim und dem Vogteiamt Giebelstadt. Das Justizamt Markt Steft hatte die Gerichtsbarkeit inne. Insgesamt gab es im Bezirk 35 Orte:[2]

Justiz- und Kammeramt Prichsenstadt Bearbeiten

Das Justiz- und Kammeramt Prichsenstadt trat an die Stelle des Kastenamtes Prichsenstadt. Es verwaltete den Grundbesitz, den es in folgenden Orten hatte:[3]

Literatur Bearbeiten

  • Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC 869860275, S. 81–92 (Digitalisat).

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Addreßhandbuch, S. 81–82.
  2. Addreßhandbuch, S. 85.
  3. Addreßhandbuch, S. 88.