Absolutorium

Zertifikat oder Abschlusszeugnis einer Universität über das Absolvieren eines Studiums, ohne dass ein Titel oder Grad erreicht wurde, nur in manchen Bildungssystemen existent
(Weitergeleitet von Gymnasial-Absolutorium)

Als Absolutorium (mitunter auch: Absolutōrium; lateinisch)[1] wurden im deutschen Sprachraum offiziell anerkannte Abschlusszeugnisse des Gymnasiums (Reifezeugnis, Gymnasial-Absolutorium[2] oder Maturitätszeugnis,[3] heute: Abitur) und der Universität (Universitäts-Absolutorium, heute z. B.: Staatsexamen) bezeichnet. Sie wurden am Ende eines Ausbildungsganges nach einer Prüfung erteilt und waren die Voraussetzung zur Zulassung zum Studium (auch zum einjährig-freiwilligen Dienst bei Heer und Flotte) bzw. zur Berufsausübung/Titelführung.

Absolutorium aus dem Jahr 1890 – Technische Hochschule München

In Österreich sowie einigen Ländern (z. B. Polen, Tschechische Republik) wird der Begriff auch heute noch in der Hochschulausbildung verwendet. In Polen bezeichnet der Begriff auch die Entlastung von juristischen Einzel- oder Kollegialorganen.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1, Leipzig 1905, S. 54
  2. F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1994–1996, 1. Band, S. 47 (→ Abiturienten)
  3. Meyers Konversationslexikon 1888, Verlag des bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Auflage, 1885–1892, S. 5674 (→ Entlassungsprüfung)