Deutsch: Zusatzschild: Tollwut! Gefährdeter Bezirk. Das Zeichen war bereits vor der StVO-Neufassung von 1970 eingeführt worden. Es war nach der Feststellung von Hunde- und/oder Katzentollwut zu verordnen. Quelle: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970. In: Bundesgesetzblatt 24, Teil 1, Bonn, am 21. März 1970, S. 289–294; hier: S. 290–291. Größe: 250 × 500 mm; Lichtkantenbreite 14 mm, roter Rand: 15 mm.
Čeština: Zusatzschild: Vzteklina! Ohrožený okres, Značka po zahájení dne 13. března 1970.
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