This work was first published in Bangladesh and is now in the public domain because its copyright protection has expired by virtue of the Copyright Act, enacted 2000 (details). The work meets one of the following criteria:
It is an anonymous, pseudonymous or posthumous work and 60 years have passed since the year of its publication
It is a photographic or cinematographic work and 60 years have passed since the year of its publication
It is a government work or a work of an international organisation and 60 years have passed since the year of its publication
It is a literary, dramatic, musical or artistic work and 60 years have passed since the year of death of the author (or last-surviving author)
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years. বাংলা | English | +/−
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellte Werk ist gemeinfrei.
Dies liegt daran, dass es entweder:
ein Foto ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juni 1957 erstellt wurde, oder
ein Foto oder eine Gravur ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellt wurde und vor 1974 kommerziell veröffentlicht wurde, oder
ein Kunstwerk ist, bei dem es sich nicht um ein Foto oder eine Gravur handelt, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor 1974 erstellt wurde.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.