Datei:Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen, Sinnbild nach § 39 StVO, StVO 2020.svg
BeschreibungPersonenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen, Sinnbild nach § 39 StVO, StVO 2020.svg
Deutsch: Sinnbild nach § 39 StVO: Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Das Zeichen wurde mit einer Novelle im Jahr 2020 in die Liste der Sinnbilder aufgenommen.
Datum
1. Mai 2020 (Hochladedatum)
Quelle
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
Urheber
English: vectorized by
Mediatus (nach den amtlichen interpretiert und digital umgesetzt)
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