Quarter (
ربع
) Hâret al-Yahoud:
Jewish Quarter (
حارة اليهود
) Bâb Charqi:
Bab Sharqi (
باب شرقي
) Bâb Touma:
Bab Touma (
باب توما
)
Main Street (
شارع رئيسي
) Shâri Bâb Charqi (western part of Shâri al-Moustaqîm,
شارع باب شرقي
) Shâri Bâb Touma (
شارع باب توما
) Shâri Ibn Assaker (
شارع ابن عساكر
)
Deutsch: Jüdisches Viertel von Damaskus, mit Gebäuden
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.
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Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.
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