Deutsch: Infografik zum Einzugsgebiet des Kalbachs, rechter Zufluss der Nidda in Frankfurt am Main. Die Grafik erläutert den Zusammenhang zwischen Flächennutzung und Wasserkreislauf am Beispiel des genannten Gewässers.
Fotografische Wiedergabe eines Ausschnitts aus einer im öffentlichen Raum aufgestellten Informationstafel des Lehr-Wanderwegs GEO-Pfad des Umweltamtes der Stadt Frankfurt. Der Urheber der Grafik wird auf der Tafel nicht eindeutig benannt. Rechtliche Grundlage dieser Veröffentlichung und für die Weiternutzung der Datei: Panoramafreiheit, § 59 UrhG der Bundesrepublik Deutschland: Bleibend an öffentlichen Wegen befindliche, urheberrechtlich geschützte Werke.
Datum
Quelle
GEO-Pfad-Informationstafel (Station 9), Standort: Kätcheslachpark, Frankfurt-Kalbach-Riedberg, Nordufer des Teichs im Park.
Urheber
Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, Projektgruppe GrünGürtel. Photo taken and uploaded by Frank Behnsen.
Lizenz
Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentlicht es hiermit unter der folgenden Lizenz:
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Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
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Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
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