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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Wappen von Schernfeld
English: Coat of Arms of Schernfeld
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Unter gespaltenem Schildhaupt, darin vorne in Silber ein durchgehendes rotes Balkenkreuz, hinten in Blau schräg gekreuzt ein silbernes Flammenschwert und ein silberner Pfeil, in Rot ein silberner Ammonit.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazuregules
Datum
Deutsch: seit 15. November 1985
Provenienz
Deutsch: Der Ammonit im Hauptfeld weist auf die Lage des Gemeindegebiets auf den Höhen der Eichstätter Alb hin, deren Jurasteinbrüche seit Jahrhunderten von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Sie sind für das Vorkommen zahlreicher Fossilien berühmt. In den Kalkplatten wurden Versteinerungen von über 600 verschiedenen Tierarten gefunden. Bei den Ammoniten handelt es sich um eine vor etwa 150 Millionen Jahren lebende Weichtierart. Viele Versteinerungen sind im Museum Harthof zu besichtigen. Im Schildhaupt sind Attribute von Heiligen vereint, denen Kirchen im Gemeindegebiet geweiht sind. Das Balkenkreuz weist auf die Kirche St. Georg in Schernfeld hin, der Pfeil auf St. Sebastian in Sappenfeld und St. Ägidius in Schönfeld. Das Flammenschwert steht für St. Michael in Rupertsbuch (Pfarrsitz in der ehemaligen Gemeinde Workerszell). Damit sind alle 1971 bzw. 1978 eingegliederten Gemeinden im Wappen repräsentiert. Rot und Silber sind die Farben des Hochstifts Eichstätt; sie weisen auf die bis 1803 andauernde Landesherrschaft hin. Die Farben Blau und Silber sind dem Kloster Rebdorf zuzuordnen, das als Grundbesitzer im Gemeindegebiet von Bedeutung war.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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