Deutsch: Bildstock, in die Stützmauer eingelassen, bezeichnet 1604. Der Bildstock war früher in eine Mauer eingelassen. Jetzt steht er frei, an der Kreuzung Obere Walldürner Straße und Burgweg.
Dieses Bild zeigt ein Baudenkmal. Es ist Teil der Denkmalliste von Bayern, Nr. D-6-76-139-21.
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