BeschreibungBild 3 - Lichtzeichen mit Halbschranke, BOStab 1987.svg
Deutsch: Bild 3: Lichtzeichen mit Halbschranke. Bei beengten Verhältnissen gelten die Angaben zu Bild 2 entsprechend. Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). Diese Verordnung wurde am 11.12.1987 verkündet und trat am 1. Januar 1988 in Kraft. Fundstelle des Zeichens: Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 58 vom 18.12.1987, Nr. 58, Anlageband S. 2.
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