Wikipedia:WikiProjekt Österreich/Checkliste bei Gebietsreformen

In der öffentlichen Verwaltung kommt es im Laufe der Zeit immer wieder zu Veränderungen, vor allem Zusammenlegungen, von Gebietskörperschaften. Durch die Komplexität der Verlinkungen und Datenquellen innerhalb Wikipedias wird es immer schwieriger, diese Verwaltungsänderungen innerhalb kurzer Zeit effizient neu darzustellen, ohne dass es zu Überschneidungen und Mehrfachbearbeitung gleicher Inhalte kommt. Aus diesem Grund ist hier eine Checkliste entstanden, die man zu diversen Überprüfungen und Abarbeitungen verwenden kann. Anlassbezogen auf die Gemeinde- und Bezirkszusammenlegungen in der Steiermark wurden hier Punkte für diese beiden angeführt.

Siehe auch:

Gemeindezusammenlegungen

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Generell ist eine behutsame Unterscheidung zwischen Eingemeindungen und Fusionierungen zu machen. Während Eingemeindungen asymmetrisch sind (Gemeinde B wird in Gemeinde A eingemeindet, B hört zu existieren auf, A führt den alten Namen weiter und behält u. U. sogar die GKZ) sind Fusionierungen eher symmetrisch (Gemeinden A und B fusionieren zu einer neuen Gemeinde C als neuem Rechtssubjekt. A und B hören zu existieren auf. C hat in der Regel einen neuen Namen und eine neue GKZ). In den Auswirkungen ist das nicht immer klar zu unterscheiden. Ein Indiz für eine Eingemeindung ist die Kontinuität beim Bürgermeister, bei Fusionierungen übernimmt temporär jemand bis zu den vorgezogenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen die Amtsgeschäfte.

Zusammenlegungen passieren nicht aus heiterem Himmel. Sobald sie am Horizont mit einem konkreten Datum auftauchen, können sie in die Einleitung der betroffenen Gemeindeartikel eingearbeitet werden und hier eingetragen werden. Eine Arbeitsseite zur Koordinierung der notwendigen Tätigkeiten ist sinnvoll, insbesondere bei gröberen Änderungen (Bezirksauflösung Wien-Umgebung, Gemeindestrukturreform Steiermark, Aufruf zur Mitarbeit / Hinweis am besten unter Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Österreich). Strukturelle Änderungen erfolgen allerdings erst stichdatumsnahe.

Neue Gemeinde

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Für jede Änderung ist die Kenntnis der neuen Gemeindekennzahl erforderlich (wird von https://statistik.at zeitnah zur Verfügung gestellt - nach dem neuen Ortsnamen suchen). Von dieser ausgehend müssen dann folgende Punkte angepasst werden. Entweder wird eine neuer Gemeindeartikel angelegt, oder eine der Ursprungsgemeinden als die Neue Gemeinde betrachtet, u. U. auf einen neuen Namen verschoben (im Fall der Eingemeindung). Im Falle einer Verschiebung auf den neuen Namen ist wie oben bei der Verschiebung vorzugehen.

  • Neue/geänderte Karten:
    • Bezirkskarte/n nach Locator maps of Austria by district (heterogen strukturiert) bzw. die Bezirkskategorie selbst.
      • das betrifft auch alle Gemeindekarten, wo die Gemeinde im Kontext des Bezirks dargestellt ist.
    • Gerichtsbezirkskarte/n Courts of Austria nach Bundesland
    • Bei den Gemeindekarten unter Commons:Category:WLM Statusmaps Austria muss die Zusammenlegung mit einem svg-Editor (z. B. Inkscape) nachvollzogen werden (Vereinigung der Pfade (Pfade kombinieren, Pfade vereinigen, überflüssige Knoten löschen, GKZ anpassen)). Wichtig ist, dass der Link auf den entsprechenden Gemeindeartikel korrekt eingetragen ist, redirects werden an dieser Stelle nicht unterstützt.
Vorgehen: Eine Karte ändern, viermal identisch hochladen (Warnungen im UW ignorieren) und auf Krdbot vertrauen, der die Farben beim nächsten Lauf wieder richtigstellt.
    • historische Karten werden nicht angepasst (etwa vor oder durch die Fusion aufgelöste Gerichtsbezirke)
  • Änderung der GKZ in folgenden Metadatenvorlagen:
    • entsprechende Vorlage:Metadaten Einwohnerzahl AT nach dem Bundesland + Anpassung der Werte bei der neuen Gemeinde und evtl. bei den betroffenen Bezirken
    • entsprechende Vorlage:Metadaten Fläche AT nach dem Bundesland + s. o. –   dort fehlt das Datum des aktuellen Standes
      Es sollte darauf geachtet werden, dass die Einwohnerzahl und die Fläche korrespondieren, sodass keine falschen Werte bei der Bevölkerungsdichte entstehen. Wenn zum Stichtag einer Fusion die Einwohnerzahlen der fusionierten Gemeinden addiert werden, dann müssen auch die fusionierten Flächen addiert werden. Der Stichtag der Einwohnersumme ändert sich aber erst mit den nächsten offiziellen Zahlen.
    • Gemeindegliederung in der entsprechenden Vorlage Kategorie:Vorlage:Gemeindegliederung pro Bezirk (Österreich) nach Bezirk (Kfz-Kennzeichen) –  sollte über WD gelöst werden
    • Änderung der GKZ im/in den entsprechenden Artikel über den Gerichtsbezirk (Kategorie:Gerichtsbezirk (Österreich)), dort Parameter Gemeinden und Gemeinden2 in {{Infobox Gerichtsbezirk}} + Anpassungen (Anzahl + Aufzählung Gem., evtl. Fläche des/der Gerichtsbezirke)
  • Anpassungen in Wikidata. Die Daten in WD werden mithilfe der Properties P580 und P582 historisiert (für GKZ, für administrative Übereinheit, für Untereinheiten. Unter /Wikidata finden sich Hinweise zur halbautomatischen Umsetzung.)

Alte Gemeinde

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  • die alten Gemeindeartikel werden zu ehemaligen Gemeinden, dazu sind folgende Schritte jeweils notwendig:
    • Vorarbeit: Metadaten auflösen, damit nicht folgendes passiert: Ungültiger Metadaten-Schlüssel (die Metadatenschlüssel behalten ihre Gültigkeit idR bis zum Update der aktuellen Einwohnerzahlen aus den Quellen der Statistik Austria. Das erfolgt nicht zu Jahresbeginn (irgendwann im 1. Halbjahr), da die Statistik Austria Zeit für die Konsolidierung der Daten benötigt))
    • Umbau Infobox von {{Infobox Gemeinde in Österreich}} auf {{Infobox Gemeindeteil in Österreich}}
    • gemeinderelevante Formulierungen sind in die Mitvergangenheit zu setzen
    • die letzterhobene Einwohnerzahl + Stand sind als Wert (statt über die Vorlage) einzutragen, gleiches gilt für die Fläche, Autokennzeichen, etc.
    • Gemeinde aus dem Bezirksartikel entfernen
    • Üblicherweise erlischt das Gemeindewappen, seine Dokumentation hat aber historischen Wert.
    • aus der alten Gemeinde wird eine ehemalige Gemeinde (aus historischen Gründen), die es so in der Landschaft nicht mehr gibt. Zuordnungen zur alten Gemeinde in Artikeleinleitungen (… ist eine xxx in alter Gemeinde …) durch (… war eine xxx in alter Gemeinde …) / (… ist eine xxx in neuer Gemeinde …) zu ersetzen ist nicht immer adäquat. Im ersten Fall vielleicht besser auf die weiterhin bestehende Ortschaft hinunterbrechen (… ist eine xxx in Ortschaft …), und Ortschaft, so sie keinen eigenen Artikel hat, auf die neue Gemeinde verlinken.
    • WD: für ist ein(e) (P31) sind bei Gemeinde in Österreich (Q667509) u. Ä. ein Qualifikator Endzeitpunkt (P582) auf den letzten Tag der Existenz als Gemeinde zu setzen.
    • WD: für liegt in der Verwaltungseinheit (P131) sind beim Bezirk ein Qualifikator Endzeitpunkt (P582) auf den letzten Tag der Existenz als Gemeinde zu setzen und statt dessen ist das Objekt der neuen Gemeinde zuzuordnen mit Qualifikator Startzeitpunkt (P580) auf den ersten Tag der Nichtexistenz als Gemeinde.
    • WD: Im Bezirk Untereinheit (administrative Einheit) (P150) ist die ehemalige Gemeinde mit dem Qualifikator Endzeitpunkt (P582) auf den letzten Tag der Existenz als Gemeinde zu versehen.
    • über verlinkte Artikel suchen, und Links eventuell auf Nachfolgegemeinde umbiegen. Historische Einträge dabei auf dem alten Artikel der ehemaligen Gemeinde belassen (z. B. Geburtsorte).

Rundherum (Bezirk)

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Alle Gemeinden im Bezirk sind insoferne betroffen, als wir Bezirkskarten mit Gemeindegrenzen und Hervorhebung der jeweiligen Gemeinde in allen Artikel zu Gemeinden im Bezirk und im Bezirksartikel selbst haben. Diese Karten müssen an die neue Gemeindestruktur angepasst werden.

  • Die Karte des Bezirks ist anzupassen
  • Die Karten aller Gemeinden im Bezirk auf der jeweiligen Bezirkskarte sind anzupassen.
  • Gemeinde aus dem Bezirksartikel entfernen
  • Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich Anzahl der Gemeinden anpassen
  • Die Imagemap des Bezirks (in Kategorie:Vorlage:Imagemap Bezirk (Österreich)) ist anzupassen. Der einfachste mir bekannte Weg ist die alten Polygonzüge für die alten Gemeinden zu löschen und den Polygonzug für die neue Gemeinde neu zu erstellen und in die Imagemap einzufügen. Siehe mw:Extension:ImageMap#See also, wie solche Polygonzüge erstellt werden können. http://maschek.hu/imagemap/imgmap/ hat mit png-Dateien nicht funktioniert, mit einer hilfsweise erzeugten jpg-Datei hat es dann funktioniert. Formate sind anzupassen, etwa Komma durch Zwischenraum zu ersetzen. In der Imagemap können die Polygonzüge unveränderter anderer Gemeinden des Bezirks unverändert gelassen werden.

Außerhalb unserer Wikipedia

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Anzupassen sind auch vor allem die Kategorien in Wiki-Commons. Da die Metadaten als Kopie unserer Quelle auch in anderssprachigen Wiki Verwendung finden, sollte das auch entsprechenden Benutzern in der anderen Wiki oder auf der Diskussionsseite der Vorlage in den anderen Wikis kommuniziert werden.

Bezirkszusammenlegungen

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Für jede Änderung ist die Kenntnis der neuen Bezirkskennzahl erforderlich. Von dieser ausgehend müssen dann folgende Punkte angepasst werden.

  • Änderung der Gemeindekennzahl, sowie Bezirk und Kennzeichen in jeder der betroffenen Gemeinden
  • Erstellen des neuen Bezirkes und den entsprechenden Gemeinden
  • Neue Bezirkskarte nach Locator maps of Austria by district
  • Änderung der Vorlage:Navigationsleiste Bezirke in XY
  • Änderung der GKZ in folgenden Metadatenvorlagen:
  • Änderung bzw. Zusammenlegung in den entsprechenden Listen aus Denkmalgeschützte Objekte in Österreich, Mischen der Navis zu den Denkmallisten aus den Vorgänger-Bezirken zu einer Navi zu den Denkmallisten für den neuen Bezirk.
  • Zusammenlegung der Naturdenkmallisten
  • Anzupassen ist die Kategorisierung, sowohl hier als auch auf Commons
  • Anpassungen in Wikidata. Die Daten in WD werden mithilfe der Properties P580 und P582 historisiert (für GKZ, für administrative Übereinheit, für Untereinheiten. Unter /Wikidata finden sich Hinweise zur halbautomatischen Umsetzung.)
  • Bei den Bezirkskarten unter Commons:Category:WLM Statusmaps Austria muss die Zusammenlegung mit einem svg-Editor (z. B. Inkscape) nachvollzogen werden (Vereinigung der Pfade (Pfade kombinieren, Pfade vereinigen, überflüssige Knoten löschen, BKZ anpassen)). Wichtig ist, dass die id des Bezirks korrekt eingetragen ist und der entfallende Bezirk keinen Eintrag mehr im svg hat. Vorgehen: Eine Karte ändern, viermal identisch hochladen (Warnungen im UW ignorieren) und auf Krdbot vertrauen, der die Farben beim nächsten Lauf wieder richtigstellt.
  • Änderungen im Bezirksnamen muss der Algorithmus von Krdbot für die Erstellung der Status-Maps auf Bezirksebene Commons:Category:WLM Statusmaps Austria angepasst werden, info an Krdbot (Zuordnung 'path.xx' auf Bezirksnamen ist hartkodiert).
  • Änderungen im Bezirksnamen müssen in Wikipedia:WikiProjekt Österreichische Denkmallisten/Status nachvollzogen werden, entsprechende Unterstatusseiten sind entsprechend zu verschieben.

Außerhalb unserer Wikipedia

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Anzupassen sind auch vor allem die Kategorien in Wiki-Commons. Da die Metadaten als Kopie unserer Quelle auch in anderssprachigen Wiki Verwendung finden, sollte das auch entsprechenden Benutzern in der anderen Wiki oder auf der Diskussionsseite der Vorlage in den anderen Wikis kommuniziert werden.

Gemeindeaufteilungen

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Wie bei #Gemeindezusammenlegungen mit entsprechenden Anpassungen (einfache Beispiele: Bad Waltersdorf, Rohrbach an der Lafnitz, Wildon).

Bezirksaufteilungen

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  • Neue Bezirkskarte(n) nach Locator maps of Austria by district, bei Änderung der Zuordnung sind zwei Bezirke betroffen
  • Änderung der Vorlage:Navigationsleiste Bezirke in XY, Änderung der Bezirksvorlagen Vorlage:Navigationsleiste Städte und Gemeinden im Bezirk xyz
  • Änderung der GKZ in folgenden Metadatenvorlagen:
  • Änderung bzw. Zusammenlegung in den entsprechenden Listen aus Denkmalgeschützte Objekte in Österreich, Mischen der Navis zu den Denkmallisten aus den Vorgänger-Bezirken zu einer Navi zu den Denkmallisten für den neuen Bezirk.
  • Zusammenlegung der Naturdenkmallisten
  • Anzupassen ist die Kategorisierung, sowohl hier als auch auf Commons
  • Anpassungen in Wikidata. Die Daten in WD werden mithilfe der Properties Startzeitpunkt (P580) und Endzeitpunkt (P582) historisiert (für GKZ, für administrative Übereinheit, für Untereinheiten. Unter /Wikidata finden sich Hinweise zur halbautomatischen Umsetzung.)
  • Bei den Bezirkskarten unter Commons:Category:WLM Statusmaps Austria muss die Auftrennug mit einem svg-Editor (z.B. Inkscape) nachvollzogen werden (Trennung eines Pfades in zwei). Vorgehen: Eine Karte ändern, viermal identisch hochladen (Warnungen im UW ignorieren) und auf Krdbot vertrauen, der die Farben beim nächsten Lauf wieder richtigstellt. Bei kleineren Änderungen der Bezirkszuordnung ist die inhaltliche Richtigkeit dieser Karten unwichtig, da sie nur einen internen Projektstatus visualisieren.
  • Änderungen im Bezirksnamen muss der Algorithmus von Krdbot für die Erstellung der Status-Maps auf Bezirksebene Commons:Category:WLM Statusmaps Austria angepasst werden, info an Krdbot (Zuordnung 'path.xx' auf Bezirksnamen ist hartkodiert).
  • Änderungen im Bezirksnamen müssen in Wikipedia:WikiProjekt Österreichische Denkmallisten/Status nachvollzogen werden, entsprechende Unterstatusseiten sind entsprechend zu verschieben.

Bezirksumbenennungen

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  • Die {{BezirkAt}} generiert den Bezirksnamen und muss daher angepasst werden.

t.b.c

Gerichtsbezirkauflassungen

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Weiteres wie oben erwähnt bzw. analog Gemeindezusammenlegung …

Regierungskommisär

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(aus Dokumenten zur Steiermärkischen Gemeindestrukturreform, hier zur Info):

„Mit Wirksamkeit 31. 12. 2014 werden die Gemeinderäte der Fusionsgemeinden aufgelöst. Bei Gemeindevereinigungen hat die Landesregierung bis zur Angelobung eines neugewählten Bürgermeisters einen Regierungskommissär für die neue Gemeinde einzusetzen. Über Vorschlag der Gemeinden, ist ein Beirat zu bestellen. Pro beteiligter Gemeinde ist ein Beiratsmitglied vorgesehen.

Wer führt die neue Gemeinde vom 1. 1. 2015 bis zu den Gemeinderatswahlen? Bis zur Neuwahl am 22. März 2015 werden die laufenden und unaufschiebbaren Geschäfte vom Regierungskommissär und vom Beirat geführt. Der Regierungskommissär und der Beirat wurden bereits von den Gemeinderäten der beiden Gemeinden einstimmig bestellt. Regierungskommissär wurde N.N. und als Beirat wurde N.N. nominiert. Abgelöst werden diese beiden Funktionen durch den/die vom neuen Gemeinderat gewählten Bürgermeister.

Aufgaben des Regierungskommissärs:

  • Führung der laufenden und unaufschiebbaren Geschäfte der Gemeinde ab 1. 1. 2015 bis zur Angelobung des neu gewählten Bürger-meisters
  • Sicherstellung der Verwaltung in der neuen Gemeinde
  • Erstellung der Rechnungsabschlüsse der beiden Gemeinden für das Haushaltsjahr 2014
  • Laufende Verfahren sind vom Regierungskommissär weiterzuführen.
  • Erlassung von Verordnungen (z. B. bei Gefahr in Verzug): Der Regierungskommissär ist alleine für diese verantwortlich. Ein Einspruch dagegen ist nur beim Landesverwaltungsgericht möglich.
  • Vorbereitung der Gemeinderatswahl

Aufgabe des Beirates ist die Beratung und Unterstützung des Regierungskommissärs. Individuelle Rechtsakte: Bescheide, Verträge ...

  • Rechtskräftige Bescheide bleiben aufgrund einer Gemeindevereinigung rechtswirksam und es gehen die Rechte/Pflichten auf die neue Gemeinde über. Zum Zeitpunkt der Gemeindevereinigung anhängige Verwaltungsverfahren sind zunächst von Regierungskommissär weiter-zuführen, Nach Konstituierung des neuen Gemeinderates durch die dann zuständigen Gemeindebehörden.
  • Die neue Gemeinde tritt uneingeschränkt in bestehende Verträge ein! Jene Verträge, die nicht von der neuen Gemeinde übernommen wer-den sollen, müssen rechtzeitig (so möglich) gekündigt werden. Generelle Rechtsakte: Verordnungen ...
  • Sämtliche Verordnungen des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde (Gebührenordnungen, Verordnungen nach der StVO, Raumordnung, Flächenwidmungsplan) treten mit 01. 01. 2015 außer Kraft!
  • Sämtliche Verordnungen des übertragenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde verlieren ihre Rechtswirksamkeit durch eine Gemeindevereinigung nicht!

Die zum Zeitpunkt der Vereinigung bestehenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Dienstverhältnisse gehen auf die neue Gemeinde über!“

Schlussbemerkung

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Der internationalen Gleichklang in anderen Wikipedien ist nachgelagert und nicht Teil der Umsetzung solcher Gebietsreformen. Wir stellen die geänderten / neuen Daten in WD bereit.