Volksabstimmungen infolge des Versailler Vertrags

Der Vertrag von Versailles von 1919 sah vor, dass in mehreren Grenzgebieten des Deutschen Reiches Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zum Deutschen Reich oder zu dessen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich oder Belgien) festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies in den Artikeln 88, 94 und 104 des Versailler Vertrags. Im Einzelnen ergaben sich daraufhin folgende Ergebnisse:

Karte mit den Abstimmungsgebieten an der polnischen Grenze

Schleswig

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Abstimmungen in Schleswig:

  • I. Zone (Nordschleswig), 10. Februar 1920, 25,1 % für den Verbleib bei Deutschland, damit fiel dieses Gebiet an Dänemark.
  • II. Zone (Mittelschleswig), 14. März 1920, insgesamt 80,2 % der Stimmen für Deutschland, damit blieb das Gebiet beim Deutschen Reich.

Das Ergebnis der Zone I führte dazu, dass neben Städten wie Apenrade und Sonderburg mit Mehrheiten von 55,1 % bzw. 56,2 % für Deutschland in einem ansonsten mehrheitlich dänisch gesinnten Umland im Norden der Zone I auch die Stadt Tondern mit über 76,5 % deutschen Stimmen und mehrheitlich deutsch gesinntem Umland an Dänemark kam, obwohl dieses Gebiet direkt an der Grenze liegt.

In Zone II gab es auf Gemeindeebene nur drei Orte auf Föhr mit einer dänischen Stimmenmehrheit, die bei Deutschland verblieben. Nur im Falle grenznaher Gemeinden mit dänischer Mehrheit in Zone II hätte Dänemark weitere Gebiete erhalten.

In einer zeitweilig diskutierten südlichen Zone III mit den Städten Schleswig, Husum und Friedrichstadt wurde keine Abstimmung durchgeführt, obwohl nationalliberale Kreise auf dänischer Seite eine dortige Abstimmung ins Spiel gebracht hatten.

Zeitgenössische deutsche Politiker und Publizisten kritisierten sowohl die Zoneneinteilung selbst, die auf der Clausen-Linie beruhte, als auch, dass die I. Zone en bloc gewertet wurde, während in der II. Zone jede Gemeinde einzeln ausgezählt wurde. Dieses Vorgehen führte zu einer doppelt so großen deutschen Minderheit in Dänemark wie dänischen Minderheit in Deutschland. Ein noch am Tag der ersten Abstimmung vorgelegter Vorschlag des deutschen Historikers Johannes Tiedje zur Revision des umstrittenen grenznahen Streifens um Tondern in der I. Zone, der im Ergebnis zu gleich großen Minderheiten beiderseits der Grenze geführt hätte, wurde nicht angenommen. Er spielte in der Endphase des Wahlkampfes in der II. Zone eine Rolle.[1]

Die Grenze zwischen den Zonen I und II bildet bis heute die deutsch-dänische Grenze. Die deutsche Minderheit in Nordschleswig sowie die dänische Minderheit in Südschleswig besitzen bis heute den Status nationaler Minderheiten mit entsprechenden Rechten, Kulturverbänden, Schulen, Bibliotheken und eigenen Parteien, der Schleswigschen Partei in Dänemark und dem Südschleswigschen Wählerverband in Deutschland.

Oberschlesien

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Bei der Abstimmung am 20. März 1921 wurden 59,6 % der Stimmen für Deutschland abgegeben und 40,4 % für Polen. Die Wahlbeteiligung betrug 98 %. In 664 Gemeinden votierte die Mehrheit für das Deutsche Reich, in 597 für Polen.

Der Versailler Vertrag sah die Möglichkeit einer Aufteilung des Gebietes vor.[2] Dementsprechend verblieb dann auch der größere, westliche Teil Oberschlesiens bei Deutschland, während Ostoberschlesien mit Kattowitz (Katowice) und seinen wertvollen Kohlegruben an Polen kam.

Schon vor der Abstimmung hatte es heftige Kontroversen zwischen Deutschen und Polen gegeben, die sich jetzt zuspitzten. Nach der Auszählung verlangte die neugebildete Regierung Wirth, wegen der insgesamt 59,6 % für Deutschland abgegebenen Stimmen müsse das gesamte Gebiet Deutschlands erhalten bleiben.[3] Am 22. Mai 1921 veranstalteten die deutschen Arbeitergeberverbände gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Versammlung in der Berliner Philharmonie, in der gegen die „Vergewaltigung“ Oberschlesiens protestiert und ein Selbstbestimmungsrecht für die Region gefordert wurde. Reichstagspräsident Paul Löbe und der Präsident des Preußischen Landtags Robert Leinert (beide SPD) hielten Ansprachen.[4] In Oberschlesien selbst gingen verschiedene Gruppen (Selbstschutz und Freikorps) daran, sich zu bewaffnen und Widerstand gegen eine mögliche Abtretung zu leisten. Polnische Freischärler unter Wojciech Korfanty versuchten dagegen, eine Abtretung ganz Oberschlesiens an Polen zu erreichen. Am Annaberg lieferten sich polnische und deutsche Gruppen am 23. Mai 1921 heftige Gefechte („Dritter Aufstand in Oberschlesien“).

Am 20. Oktober 1921 entschied eine Botschafterkonferenz in Paris, dass das Gebiet aufzuteilen sei, wobei das Deutsche Reich und Polen jeweils einen Anteil entsprechend dem Wahlergebnis erhalten sollte. Diese Entscheidung beruhigte die Situation zwar oberflächlich, auf deutscher Seite allerdings hielten sich weiterhin Ressentiments und der Wunsch, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Ost- und Westpreußen

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Rösseler Tageblatt aus Rößel vom 10. Juli 1920, Sonderausgabe zur Abstimmung am 11. Juli 1920 im Abstimmungsgebiet Allenstein

In Ostpreußen (gemessen an den Grenzen der Zwischenkriegszeit) fanden am 11. Juli 1920 in zwei Gebieten Abstimmungen über die zukünftige Zugehörigkeit zu Deutschland oder Polen statt.

Realistische Beobachter hatten Mehrheitsvoten für Deutschland erwartet. Dass sie so deutlich ausfielen, hatte vermutlich verschiedene Ursachen:

  • Der Anteil slawischer Muttersprachler hatte in den vorangegangenen Jahrzehnten rapide abgenommen.
  • Ein erheblicher Teil der Einwohner masurischer Sprache identifizierte sich mit Deutschland.
  • Die Wahlwerbung für Deutschland wurde von der deutschen Verwaltung unterstützt. Im Unterschied zu anderen Abstimmungsgebieten wurde diese während der Abstimmungsvorbereitungen durch eine neutrale Verwaltung ersetzt.
  • Bereits im Ersten Weltkrieg drückte die Ostpreußenhilfe nationale Verbundenheit aus, und die Reichsregierung stellte Kredite zur Behebung von Kriegsschäden bereit.
  • Polen befand sich 1920 im Polnisch-Sowjetischen Krieg und war militärisch in die Defensive geraten.[5][6]

Saargebiet

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Im zunächst französisch besetzten, dann unter Völkerbundsverwaltung stehenden Saargebiet fand die Volksabstimmung den Regelungen des Vertrags entsprechend erst am 13. Januar 1935 statt. Sie erbrachte eine Mehrheit von 90,8 % für Deutschland, sodass das Saargebiet am 1. März desselben Jahres dem Deutschen Reich angegliedert wurde. Die Nationalsozialisten, die seit 1933 im Deutschen Reich an der Macht waren, schlachteten die „Heimkehr der Saar“ propagandistisch als ihren Erfolg aus.

Exkurs: Gebietsabtretungen ohne vorausgehende Volksabstimmung

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Westpreußen

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Ein großer Teil Westpreußens wurde Polen zugeschlagen und bildete nun den nördlichen Abschnitt des Polnischen Korridors. Von den an Polen gekommenen Kreisen hatten 1910 allerdings nur Stadt- und Landkreis Graudenz sowie die Stadt Thorn eine deutschsprachige Mehrheit gehabt.

Danzig wurde als Freie Stadt Danzig unter Aufsicht des Völkerbundes ein deutsches Gemeinwesen im polnischen Wirtschaftsraum, um so dem polnischen Wunsch nach einem leistungsfähigen Seehafen und der deutschen Bevölkerungsmehrheit gleichermaßen Rechnung zu tragen.

In der Provinz Posen, der historischen polnischen Landschaft Großpolen, wurde keine Volksabstimmung durchgeführt. Hier hatte bereits der Großpolnische Aufstand ab Ende Dezember 1918 bis 16. Februar 1919 dazu geführt, dass aufgrund alliierten Drucks ein Waffenstillstand durchgesetzt und eine Demarkationslinie festgelegt wurde. Bei der Volkszählung von 1910 hatten 61,5 % der Bevölkerung Polnisch als Muttersprache angegeben, 38,5 % Deutsch. In der Stadt Posen selber hatten 1910 55 % Polen und 45 % Deutsche gelebt. Ein Gebietsstreifen am Nordwestrand der Provinz mit besonders hohem deutschem Bevölkerungsanteil blieb beim Deutschen Reich. Die Stadt Bromberg (polnisch: Bydgoszcz) wurde trotz deutscher Einwohnermehrheit von 84 % an Polen abgetreten.

Eupen und Malmedy

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Bis Ende des Ersten Weltkrieges hatte das preußische Staatsgebiet hier auch frankophone Bereiche eingeschlossen. Die Gegend um Malmedy wurde auch Preußische Wallonie genannt. Die neue Staatsgrenze lag östlich der Sprachgrenze (Eupen und St. Vith). Das Gebiet Eupen-Malmedy wurde zunächst ohne Volksabstimmung an Belgien abgetreten. Später fand eine Abstimmung über Listeneintragungen statt und ergab eine leichte Mehrheit für Belgien; sie blieb aber wegen des Abstimmungsmodus umstritten.[7]

Das seit 1815 von Preußen (nach 1871 Deutsches Reich) und Belgien (gehörte bis 1830 zum Vereinigten Königreich der Niederlande) gemeinsam verwaltete Sondergebiet Neutral-Moresnet wurde ohne Volksabstimmung Belgien zuerkannt.

In Eupen befindet sich heute der Regierungssitz der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Elsass-Lothringen

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Auch in Elsass-Lothringen fand keine Abstimmung statt. Das Gebiet, das seit dem Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich) gehört hatte, dann durch den französischen König Ludwig XIV. im 17. Jahrhundert erobert und 1871 an Deutschland abgetreten werden musste, fiel wiederum an Frankreich. Zwar verläuft hier traditionell die Sprachgrenze entlang der Vogesen, sodass das Elsass und Deutsch-Lothringen 1918 deutschsprachig waren, die Mehrheit der dortigen Bevölkerung hatte allerdings in den Jahrhunderten der Zugehörigkeit zu Frankreich, insbesondere nach der Revolution von 1789, eine eher pro-französische Haltung eingenommen.[8]

Sonderfall Deutschösterreich

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Da Deutschösterreich nicht Bestandteil des Deutschen Reichs war, kann nicht von einer Abtretung gesprochen werden – jedoch wurde umgekehrt die gewünschte Angliederung an das Deutsche Reich von den alliierten Siegern untersagt. Am 21. Oktober 1918 hatten die deutschen Abgeordneten des Österreichischen Reichsrats sich zur deutschösterreichischen Nationalversammlung erklärt, woraufhin Kaiser Karl am 25. Oktober den Regierungsgeschäften entsagte. Am 30. Oktober, also noch vor dem Waffenstillstand am 3. November, hatte diese Nationalversammlung in einem Brief an Wilson die Gründung der Republik Deutschösterreich bekanntgegeben und sie als „Bestandteil der Deutschen Republik erklärt“ – noch vor der Ausrufung der Republik in Deutschland. Ab Oktober wurde der Staat nicht mehr Deutschösterreich genannt, sondern auf Veranlassung der Siegermächte im Vertrag von Saint-Germain als Republik Österreich bezeichnet. Die Vereinigung mit dem Deutschen Reich wurde ihr untersagt. 1921 fanden Volksabstimmungen in Tirol (24. April 1921: 98,8 % für Deutsches Reich) und im Salzburger Land (29. Mai 1921: 99,3 % für Deutsches Reich) statt. Die Siegermächte, vor allem Frankreich, unterbanden weitere Abstimmungen und bestanden auf der Einhaltung der Pariser Vorortverträge. Unter veränderten Rahmenbedingungen erfolgte 1938 der „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Deutsches Historisches Museum, Portal Kollektives Gedächtnis: Volksabstimmung in Schleswig-Holstein 1920, unter „Nachher“ auch detaillierte Karte und Zahlen
  2. Anlage VIII zum Versailler Vertrag, § 88 betreffend
  3. Ingrid Schulze-Bidlingmaier (Bearb.), Akten der Reichskanzlei, Die Kabinette Wirth I und II (1921/22), Boldt, Boppard am Rhein 1973, S. LII online
  4. Manfred Overesch, Die Weimarer Republik (Droste Geschichts-Kalendarium. Politik - Wirtschaft - Kultur. Chronik deutscher Zeitgeschichte), Bd. 1), Droste Verlag, Düsseldorf 1982, S. 494
  5. AHF-Information Nr. 54: Die Volksabstimmung 1920 – Voraussetzungen, Verlauf und seine Folgen (Memento vom 10. Februar 2012 im Internet Archive)
  6. Robert Kempa:Jugendzeit in Ostpreussen
  7. siehe auch Klaus-Dieter Klauser: Die Volksbefragung in Eupen-Malmedy
  8. Sophie Charlotte Preibusch: Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsaß-Lothringen 1871–1918. Integration durch Verfassungsrecht? Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, S. 43 f.