Herzogtum Sachsen-Hildburghausen

Herzogtum im Süden des heutigen Freistaats Thüringen
(Weitergeleitet von Sachsen-Hildburghausen)

Sachsen-Hildburghausen war ein ernestinisches Herzogtum im Süden des heutigen Freistaats Thüringen. Es bestand von 1680 bis 1826 und wurde vom Haus Sachsen-Hildburghausen, dem nachmaligen Haus Sachsen-Altenburg, regiert.

Sachsen-Hildburghausen (um 1680)
Wappen des Herzogtums Sachsen-Hildburghausen
Schloss Hildburghausen (ca. 1800)

Geschichte

Bearbeiten

Durch den Erbteilungsvertrag 1680 unter den sieben Söhnen Herzog Ernsts I. von Sachsen-Gotha entstand unter anderen das Fürstentum Sachsen-Hildburghausen, das der zweitjüngste Sohn Ernst zugesprochen bekam. Die volle Souveränität von Gotha wurde 1702 eingeräumt, als das Fürstentum die Landeshoheit erhielt.

Zum Fürstentum gehörten Amt und Stadt Hildburghausen, Amt und Stadt Heldburg, Amt und Stadt Eisfeld, das Amt Veilsdorf und das halbe Amt Schalkau. 1683 kam das Amt Königsberg, 1705 das Amt Sonnefeld hinzu. Außerdem erhielt das Fürstentum nach Beendigung der Erbschaftsstreitigkeiten 1714 im Tausch gegen Schalkau Teile von Sachsen-Römhild, die Kellerei Behrungen, die Echterschen Lehen und Milz. In Folge des „Schalkauer Tauschvertrages“ erhielt das Fürstentum im Jahre 1723 vom Herzogtum Sachsen-Meiningen aus dem Amt Meiningen dessen Exklave Queienfeld und aus dem Amt Maßfeld die Orte Rentwertshausen, Berkach und Schwickershausen (Meiningischer Anteil), welche seitdem mit Behrungen das Amt Behrungen bildeten.[1]

1684 wurde Hildburghausen Residenzstadt und entsprechend bebaut. Jedoch zerrütteten der aufwendige Hofstaat und die Bauten der Fürsten die Finanzen des Fürstentums so stark, dass ab 1769 eine Zwangsschuldenverwaltung durch eine kaiserliche Debitkommission eingerichtet wurde, zu deren Direktorin die Regentin Charlotte Amalie von Sachsen-Meiningen bestellt wurde.

Mit der Auflösung des alten Reiches im Jahre 1806 erhielt auch Sachsen-Hildburghausen volle Souveränität als Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, das 1806 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund beitrat. Als eines der ersten deutschen Länder erhielt es 1818 eine Landständische Verfassung.

Das Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahre 1826 erforderte eine Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer, Sachsen-Hildburghausen fiel bis auf die Ämter Königsberg und Sonnefeld, die Sachsen-Coburg und Gotha zugeschlagen werden, an Sachsen-Meiningen. Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen übernahm im Gegenzug das Herzogtum Sachsen-Altenburg.

Fürsten und Herzöge

Bearbeiten

Sonstige Personen

Bearbeiten
 
Therese von Sachsen-Hildburghausen (1792–1854), Königin von Bayern, 1825
 
Jagdschloss Seidingstadt

Literatur

Bearbeiten
  • Oliver Heyn: Das Militär des Fürstentums Sachsen-Hildburghausen (1680–1806) (=Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe, Bd. 47), Köln, Weimar, Wien 2015
  • Heinrich Ferdinand Schoeppl: Die Herzoge von Sachsen-Altenburg. Bozen, 1917, Neudruck Altenburg, 1992

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Beschreibung des hennebergischen Amts Behrungen
Bearbeiten
 
Wappentafel am Rathaus Hildburghausen. links: Sachsen-Hildburghausen. Im oberen Teil die Landesherren Landgrafschaft Thüringen, Herzogtum Sachsen-Lauenburg, Markgrafschaft Meißen, Grafschaft Weimar-Orlamünde und Pleißen, im Herzschild Sachsen, darunter die wettinischen Besitzungen Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg, Mark Landsberg und Pfalzgrafschaft Sachsen. Im unteren Teil ein Regalienschild, die Burggrafschaft Altenburg und die Herrschaft Eisenberg, darunter die vergangenen Herrschaften Wildberg und die Grafschaft Henneberg. rechts: Stadt Hildburghausen