Publikumsfonds[1] sind Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen.

Im deutschen Investmentrecht ist der Publikumsfonds der Standardfall. Der Spezialfonds[2] definiert das Gegenteil bzw. die Ausnahme und darf von natürlichen Personen nicht erworben werden.

Siehe auch

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Publikumsfonds – Börsenlexikon der FAZ - FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Spezialfonds – Börsenlexikon der FAZ - FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.