Liste der Flaggen in Nordrhein-Westfalen

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Diese Liste zeigt die Flaggen in Nordrhein-Westfalen mit seinen Landschaftsverbänden und Kreisen. Weitere Flaggen der kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.

Landesflagge und Landesdienstflagge

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Bundesland Flagge Kommentare
Nordrhein-Westfalen
 
Landesflagge
 
3:5   
Durch Gesetz festgelegt am 10. März 1953:

„Die Landesfarben und das Landeswappen werden durch Gesetz bestimmt.“[1]

„Die Landesfarben sind Grün-Weiß-Rot.“
„Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“
„Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches ist wie drei zu fünf.“
„Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge, die in der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und roten Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, das Landeswappen zeigt.“[2]

Landesdienstflagge
 
3:5   
Landschaftsverband Hissflagge Banner Kommentare
Landschaftsverband
Rheinland
 
    Der Landschaftsverband Rheinland führt in Rechtsnachfolge die Farben fort, die die preußische Rheinprovinz am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen hat:
„Die Farben des Landschaftsverbandes Rheinland sind grünweiß.
Die Flagge des Landschaftsverbandes Rheinland besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben grün, unten weiß.“[3]
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
 
    Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt in Rechtsnachfolge die Farben fort, die die preußische Provinz Westfalen am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen hat:
„Die Farben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind weißrot.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ein Wappen, das im roten Feld ein steigendes silbernes Ross zeigt.“ […]
„Die Flagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben weiß, unten rot. Das in einem schwarzen Rand gefasste Wappen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist mittig aufgelegt.
Das Banner und die Hissflagge besteht aus zwei gleichen Längsstreifen, weiß und rot. Es ist oberhalb der Mitte mit dem in einem schwarzen Rand gefassten Wappen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe belegt.“[4]

Siehe auch: Westfalenflagge

Kreis Hissflagge Banner Kommentare
Städteregion Aachen       Genehmigt durch den RP Köln am 20. Dezember 1972:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: In Blau ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih, auf dessen Grind stehend ein silberner (weißer) Schwan mit schwarzen Füßen, ebensolchem Schnabel und roter Zunge; darüber im Schildhaupt in Gold (Gelb) ein schreitender, rotbezungter, schwarzer Löwe.“ (Wappen genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 23. Mai 1938, bestätigt durch den RP Köln am 20. Dezember 1972) […]
„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben gelb und blau, die in der Mitte das Wappen des Kreises zeigt.“[5]

Kreis Borken       Genehmigt durch den RP Münster am 28. November 1987:

„Der Kreis Borken führt folgendes Wappen: In Gold ein mit drei weißen Mauerankern belegter roter Balken.“ (genehmigt durch den RP Münster am 14. Mai 1979) […]
„Der Kreis Borken führt eine Flagge, von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der Mitte, zur Stange hin verschoben, der Wappenschild des Kreises.
Der Kreis Borken führt ein Banner, von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der Mitte der oberen Hälfte der Wappenschild des Kreises.“[6]

Der Kreis Borken führte vom 14. Mai 1979 bis 27. November 1987 eine andere Flagge.[7]

Kreis Coesfeld       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Münster am 15. Oktober 1979:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Von Gelb zu Rot gespalten; vorn im oberen Drittel ein roter Balken, darunter eine rote Glocke, hinten ein stehender, gelb gekleideter segnender Bischof, zu seinen Füßen eine gelbe Gans.“' […]
„Der Kreis führt eine Flagge und ein Banner mit den Farben Gelb und Rot; sie zeigen den Wappenschild des Kreises Coesfeld.“[8]

Kreis Düren       Genehmigt durch den RP Köln am 27. Oktober 1972:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Der Schild, von Gold (=Gelb) und Blau geteilt, zeigt oben einen wachsenden schwarzen Löwen mit roter Zunge, unten einen silbernen (=weißen) Bogen Papier mit einem aufliegenden schwarzen D (für Düren).“ (Wappen genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 19. Juni 1942, bestätigt durch den RP Köln am 27. Oktober 1972)
„Der Kreis führt folgende Flagge: Blau/gelb gestreift, jeweils 4 Streifen, sowie in der Mitte das Wappen nach Abs. 1.“[9]

Ennepe-Ruhr-Kreis       Genehmigt durch den Innenminister NRW am 25. März 1954:
„“ [10]
Kreis Euskirchen    
laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
  Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Köln am 31. Oktober 1973:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Geviert: (heraldisch) rechts oben in Gold drei, 2 : 1 gestellte, goldene (gelbe) Rosen; links oben in Gold (Gelb) ein rot bewehrter und bezungter schwarzer Löwe; rechts unten in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes (kurkölnisches) Balkenkreuz; links unten in Rot ein dreizackiger goldener (gelber) Zickzackbalken.“ […]

„Der Kreis führt ein Banner. Es ist Rot-Gold (Gelb) im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, mit dem Wappenschild des Kreises im quadratischen silbernen (weißen) Bannerhaupt.“[11]

Kreis Gütersloh       Genehmigt durch den RP Detmold am 12. September 1974:

„(1) Der Kreis Gütersloh führt folgendes Wappen: Im geteilten Schild oben in Silber (Weiß) 3 rote Sparren, belegt mit einem goldenen (gelben) Schild mit einem roten sechsspeichigen Rad, unten in rot ein goldener (gelber) Adler.
(2) Der Kreis Gütersloh führt in seinem Dienstsiegel, in seinem Banner und in seiner Flagge das Kreiswappen.“[12]

Kreis Heinsberg       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Köln am 3. September 1973:

Wappenbeschreibung: Geteilt und oben gespalten. Oben: vorn in Rot ein zwiegeschwänzter, bekrönter, silberner (weißer) Löwe; hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe. Unten: in Silber (Weiß) ein frei schwebendes, liegendes, rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen Flachsblüte.“ […]

„Beschreibung des Banners: Zweifach geteilt mit frei schwebenden Wappenfiguren. Oberes Drittel: gespalten; vorn in Rot ein zwiegeschwänzter, bekrönter, silberner (weißer Löwe); hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe. Mittleres Drittel: in Silber (Weiß) ein frei schwebendes, liegendes, rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen, blauen Flachsblüte. Unteres Drittel: Von Rot nach Gold (Gelb) gespalten.
Beschreibung der Hissflagge: Dem Kreiswappen entsprechend geteilt und oben gespalten; die Wappenfiguren freischwebend.“[13]

Kreis Herford       Genehmigt am 5. Januar 1970:

„Das Wappen zeigt ein schwarzes, springendes Ross (schwarzer Hengst mit geschwungenem Schweif) in silbernem Feld.“ […]

„Die Flagge zeigt das Wappen des Kreises Herford.“[14]

Hochsauerlandkreis       Wappen und Flagge für den Landkreis Arnsberg genehmigt durch den Innenminister NRW am 31. Oktober 1963, für den Hochsauerlandkreis bestätigt durch RP Arnsberg am 31. Oktober 1975:

„Der Hochsauerlandkreis führt folgendes Wappen: In Rot ein silberner (weißer), rechtsschauender Adler mit eingelegtem silbernen (weißen) Herzschild, belegt mit einem durchgehenden schwarzen Kreuz.“ […]

„Der Hochsauerlandkreis führt eine Flagge als Banner und Hissflagge. Die Hissflagge zeigt auf einer weißen, von zwei roten Längsstreifen im Verhältnis 1:3:1 begleiteten Bahn das Wappen des Kreises. Das Banner zeigt auf einer weißen, von zwei roten Seitenstreifen im Verhältnis 1:3:1 eingefassten Bahn, über die Mitte nach oben geschoben, das Wappen des Kreises.“[15]

Kreis Höxter:       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Detmold am 12. Februar 1976:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: In Silber (weiß) eine blaue Lilie; darüber in einem durch einen blauen Wellenbalken begrenzten, goldenen (gelben) Schildhaupt ein rotes durchgehendes Kreuz.“ […]

„Der Kreis führt folgende Flagge: Von rot und gelb längs gestreift mit dem Wappenschild des Kreises in der Mitte der oberen Hälfte.“[16]

Kreis Kleve     laut Hauptsatzung
keine Flagge
 

„§ 2 der Hauptsatzung des Kreises Kleve nennt nur Wappen und Dienstsiegel.“[17]

Kreis Lippe       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Detmold am 17. Juli 1973:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: In Silber (weiß) eine rote fünfblätterige Rose mit goldenen (gelben) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.“ […]

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben gelb und rot, längsgestreift, mit dem zur Stange verschobenen Kreiswappen sowie ein Banner mit den Farben gelb und rot, längsgestreift mit dem Kreiswappen in der oberen Hälfte.“[18]

Märkischer Kreis       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Arnsberg am 6. Mai 1976:

„Das Wappen des Märkischen Kreises zeigt, durch einen dreireihig rot-weiß (-silbern) geschachten Balken geteilt, oben in Gelb (Gold) wachsend einen schwarzen rotbewehrten Löwen, unten in Weiß (Silber) ein durchgehendes schwarzes Kreuz.“ […]

„Die Flagge des Märkischen Kreises ist von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1 : 3 : 1 längsgestreift und zeigt in der Mitte der roten Bahn den Wappenschild des Kreises.“[19]

Kreis Mettmann
(bis 1974 Kreis
Düsseldorf-Mettmann)  
  Genehmigt durch den RP Düsseldorf am 20. September 1986:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: In silbernem Schild ein blaubewehrter und blaugekrönter doppelschwänziger roter Löwe, alles innerhalb eines schwarzen Schildbordes, der im rechten Obereck nach innen rund ausgebogen, dort mit einem silbernen Vorhängeschloss und im linken unteren Bogen nach der Figur mit einer goldenen Ähre belegt ist. Eine Darstellung ist beigefügt (Anlage 2).“ (genehmigt durch das preußische Staatsministerium für den damaligen Kreis Düsseldorf-Mettmann am 28. November 1936, nach der Umbenennung vom Kreis Mettmann fortgeführt) […]

„Der Kreis führt folgende Flagge: Weißes Flaggentuch im Verhältnis von Länge zu Höhe wie 2 : 1 mit roten Längsstreifen am Ober- und Unterrand und in der Mitte in den Verhältnissen 2 : 5 : 2 : 5 : 2, an der Mastseite belegt mit dem Wappen des Kreises Mettmann. Eine Darstellung ist beigefügt (Anlage 3).“[20]

Kreis Minden-Lübbecke       Genehmigt durch den RP Detmold am 11. September 1973:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Im gespaltenen Schild vorn in Rot 2 silberne (weiße) schräg gekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten, hinten in Silber (Weiß) 3 rote Sparren.“ (genehmigt am 11. September 1973) […]

„Der Kreis führt ein rot und weiß längsgestreiftes Banner mit dem Wappenschild des Kreises in der Mitte der oberen Hälfte.“

„Der Kreis führt eine rot und weiß längsgestreifte Flagge mit dem von der Mitte zur Stange verschobenen Wappenschild des Kreises.“[21]

Oberbergischer Kreis       Genehmigt durch den RP Köln am 10. Februar 1976:

„Durch Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten in Köln vom 10. Februar 1976 führt der Oberbergische Kreis ein Siegel, ein Wappen, eine Flagge und ein Banner. Siegel, Wappen, Flagge und Banner entsprechend den im Anhang aufgeführten Abbildungen.“[22]

„Das Wappen des Kreises zeigt unter dem goldenen Schildhaupt einen in drei Reihen in Rot und Silber geschachten Balken gespalten von Rot nach Silber. Vorne eine silberne Burg mit einem hohen dreifenstrigen rechten und einem niedrigeren zweifenstrigen linken Zinnenturm, ein spitzgiebeliges Haus mit offen rotem Tor und schwarzem Giebelfenster flankierend. Hinten ein zweigeschwänzter blau bekrönter, blau bezungter und blau bewehrter roter Löwe.“[23]

Kreis Olpe       Genehmigt durch den Innenminister NRW am 10. Januar 1955:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: In gespaltenem Schild vorne in silbernem Feld ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten im goldenen Feld zwei rote Balken. Eine Darstellung ist als Anlage beigefügt (Anlage).“ (genehmigt am 12. Oktober 1949) […]

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben rot-weiß; sie zeigt den Wappenschild des Kreises Olpe.“[24]

Kreis Paderborn       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Detmold am 15. Juli 1975:

„Der Kreis führt das durch Anlage 1 dargestellte Wappen. Das rote Kreuz im Schildhaupt auf silbernem Grund deutet auf die Zugehörigkeit des Kreises zum früheren Hochstift Paderborn hin. Der blaue Wellenbalken versinnbildlicht den Wasserreichtum des Kreises. Im silbernen Schild erinnert der rote siebenteilige Rautensparren an die Edelherren von Büren.“ […]

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben rot und weiß, sie zeigt den Wappenschild des Kreises Paderborn.“[25]

Kreis Recklinghausen     laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
  Genehmigt durch den Innenminister von NW am 31. Oktober 1957:

„Das Banner des Kreises Recklinghausen ist (von heraldisch rechts nach heraldisch links) Schwarz-Weiß-Grün. Es trägt in der Mitte der Fahnenbahn das Wappen des Kreises Recklinghausen.
Das Wappen besteht aus einem silbernen Nesselblatt auf grünem Schild sowie einem schwarzen, gleichschenkeligen Kreuz mit goldenem Schlüssel in der Mitte.“ (Wappen genehmigt durch den Innenminister von NW am 30. Juni 1952)[26]

Rhein-Erft-Kreis       Genehmigt durch den RP Köln am 20. April 1976:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Unter grünem Schildhaupt, darin ein silberner (weißer) Wellenbalken, gespalten vorne in Gold (gelb) ein rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, hinten in Silber (weiß) ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz.“ […] „Der Kreis führt eine Flagge als Hissflagge in den Farben schwarz-gelb-schwarz im Verhältnis 1:4:1 längsgestreift und mit dem zur Stange ausgerichteten Wappenschild des Kreises auf der mittleren Bahn in der vorderen Hälfte.“[27]

Rhein-Kreis Neuss
(bis 1974 Kreis Grevenbroich)  
    Genehmigt durch den Innenminister NRW am 10. Dezember 1952:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Im gespaltenen Schild vorne ein schwarzes Kreuz in Silber, hinten ein schwarzer, rotgezungter Löwe in Gold. (Verleihungsurkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02. Mai 1952.)“ ¹ […]

„Der Kreis führt folgende Flagge: Das Kreiswappen auf weißem Grund, dessen beide Längsseiten durch schmale schwarze Streifen begrenzt werden. Die Farben des Kreises sind schwarz-weiss (Verleihungsurkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 1952.)“ ¹[28]

¹ für den Kreis Grevenbroich; vom Kreis Neuss, dem heutigen Rhein-Kreis Neuss (seit 2003), fortgeführt

Rhein-Sieg-Kreis       Genehmigt am 1. August 1969:

„Der Kreis führt das ihm gemäß vom Innenminister NRW mit Urkunde vom 26. Mai 1955 verliehene Wappen. Es zeigt in einem silbernen Schild einen blaugekrönten und blaubewehrten, zwiegeschwänzten roten Löwen, der sich mit der linken Pranke auf einen silbernen Schild mit schwarzem Balkenkreuz stützt, mit der rechten ein goldenes Flammenschwert über seinem Haupte schwingt.“ […]

„Der Kreis führt eine Flagge in den Farben rot und weiß, die in der Mitte das Kreiswappen zeigt.“[29]

Rheinisch-Bergischer Kreis     Genehmigt durch den RP Köln am 8. September 1976:

[30]

Kreis Siegen-Wittgenstein     laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
  Genehmigt am 1. Oktober 1999:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Von Weiß (Silber) und Blau gespalten, vorn zwei schwarze Pfähle, hinten auf 7 gelbe (goldene) Längsschindeln ein gelber (goldener) rotbewehrter Löwe aufgelegt, im gelben (goldenen) Schildfuß vorn ein blaues schräg gestelltes Haubergsmesser, hinten über dem Griff des Messers eine blaue, rot brennende Grubenlampe.“ […]

„Der Kreis hat folgende Flagge: Sie enthält im oberen Drittel auf weißem Feld das Kreiswappen. Die unteren zwei Drittel in den Farben blau, orange, werden durch eine schwarz-weiß geschachtete Leiste gegen das obere Drittel abgesetzt.“[31]

Kreis Soest       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Arnsberg am 26. Mai 1976:

„Das Wappen des Kreises Soest zeigt auf weißem Feld in einem gespalteten Schilde vorn den senkrechten roten Soester Schlüssel und hinten das durchgehend schwarze Kreuz von Kurköln, geschmückt von der roten, fünfblättrigen Lipperose mit goldenem Butzen und goldenen Kelchblättern.“ […]

„Der Kreis führt folgende Flagge: In der Mitte einer weißen, von zwei roten Seitenstreifen im Verhältnis 1 : 3 : 1 begleitenden Bahn das Wappen des Kreises.“[32]

Kreis Steinfurt       Genehmigt durch den RP Münster am 10. März 1978:

„Der Kreis Steinfurt führt folgendes Wappen: In Gelb ein breiter roter Balken, darauf ein gelber, mit einem roten Schwan belegter Schild, oben in Gelb zwei rote Seerosenblätter, unten in Gelb ein rotes Seerosenblatt.“ […]

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben gelb-rot-gelb (Verhältnis 1 : 3 : 1) längs gestreift; sie zeigt in der Mitte der roten Bahn das Wappenschild des Kreises.“[33]

Kreis Unna     Genehmigt ????:

„Der Kreis führt als Wappen einen wachsenden roten Löwen auf goldenem Feld über rotsilbern (in drei Reihen) geschachtetem Schildfuß.“ (genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 23. Mai 1938) […]

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Grundfarben rot-weiß und dem Kreiswappen.“[34]

Kreis Viersen       Genehmigt durch den RP Düsseldorf am 16. Oktober 1980:

„Der Kreis führt folgendes Wappen: Unter silbernem Schildhaupt, worin ein durchgehendes schwarzes Kreuz (Kur-Köln) von Gold und Blau gespalten; vorn ein linksgewendeter schwarzer Löwe mit roter Zunge (Jülich), hinten ein nach rechts gewandter zwiegeschwänzter goldener Löwe, rot bewehrt (Geldern). Eine Darstellung ist als Anlage beigefügt.“ (genehmigt am 13. Mai 1932 für den Landkreis Kempen-Krefeld, nach der Umbenennung vom Kreis Viersen fortgeführt) […]

„Der Kreis führt folgende Flagge (Banner, Hissflagge):
als Banner: von Gold und Blau im Verhältnis 1:1 längsgestreift; darauf zur Stange hin verschoben der Wappenschild des Kreises,
als Hissflagge: von Gold und Blau im Verhältnis 1:1 längsgestreift; darauf zur Mitte der Wappenschild des Kreises.“[35]

Kreis Warendorf       Wappen und Flagge genehmigt am 20. Mai 1976:

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben rot-gold. Sie zeigt das Wappen des Kreises Warendorf.“[36]

Wappenbeschreibung: „In Rot ein schräger goldener Wellenbalken, begleitet von je einer goldenen Rosette.“[37]

Kreis Wesel       Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Düsseldorf am 14. Juli 1978:

„Der Kreis führt ein Wappen, das in einem grünen Schild eine silberne Kopfweide enthält.“ […]

„Der Kreis führt eine Flagge, die in einem grünen Tuch eine weiße Kopfweide enthält.“[38]


Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950
  2. Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953
  3. § 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland@1@2Vorlage:Toter Link/www.lvr.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. § 2 der Hauptsatzung. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Memento des Originals vom 25. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lwl.org vom 12. Januar 1995 (GV. NRW. S. 72), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. November 2007 (GV. NRW. S. 560)
  5. § 3 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung des Kreises Aachen (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-aachen.de
  6. § 3 Absatz 1, 3 und 4 der Hauptsatzung des Kreises Borken (PDF; 43 kB)
  7. Dirk Schönberger: Administrative Divisions of the World: Nordrhein-Westfalen
  8. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-coesfeld.de
  9. § 2 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Düren (Memento des Originals vom 27. Januar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/kreis-dueren.de (PDF; 105 kB) 2009
  10. Hauptsatzung für den Ennepe-Ruhr-Kreis (PDF), auf enkreis.de
  11. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-euskirchen.de
  12. § 4 der Hauptsatzung des Kreises Gütersloh (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.kreis-guetersloh.de
  13. § 2 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg
  14. § 3 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung für den Kreis Herford (Memento des Originals vom 29. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-herford.de vom 12. März 2008
  15. § 2 der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hochsauerlandkreis.de
  16. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Höxter@1@2Vorlage:Toter Link/www.probuerger.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  17. § 2 der Hauptsatzung des Kreises Kleve (PDF; 69 kB)
  18. § 2 Absatz 1 und 3 Hauptsatzung des Kreises Lippe (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lippe.de (PDF; 145 kB)
  19. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Märkischen Kreises@1@2Vorlage:Toter Link/i5.maerkischer-kreis.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  20. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Mettmann
  21. § 2 Absatz 1, 3 und 4 der Hauptsatzung des Kreises Minden-Lübbecke (PDF; 38 kB)
  22. § 2 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de
    Anhang zur Hauptsatzung (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de
  23. Oberbergischer Kreis: Das Wappen (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de
  24. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Olpe (Memento des Originals vom 17. April 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-olpe.de
  25. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Paderborn (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-paderborn.de
  26. § 1 der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen (Memento des Originals vom 5. März 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-re.de (PDF; 21 kB)
  27. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Rhein-Erft-Kreises (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-erft-kreis.de (PDF; 47 kB)
  28. § 3 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-kreis-neuss.de
  29. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 31. März 2000 (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rheinsiegkreis.de (PDF; 203 kB)
  30. Hauptsatzung des Rheinisch-Bergischer Kreises (PDF; 0,1 MB), auf rbk-direkt.de, abgerufen am 25. September 2023
  31. § 3 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein@1@2Vorlage:Toter Link/www.siegen-wittgenstein.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  32. § 2 Absatz 1 und 3 Hauptsatzung des Kreises Soest (Memento des Originals vom 6. Februar 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/neu.kdvz.de
  33. § 3 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung für den Kreis Steinfurt (Memento des Originals vom 23. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-steinfurt.de (PDF; 218 kB) vom 17. Oktober 2006
  34. § 3 Absatz 1 der Hauptsatzung des Kreises Unna@1@2Vorlage:Toter Link/www.kreis-unna.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  35. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Viersen (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
  36. § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung des Kreises Warendorf
  37. Internetseite des Kreises Warendorf
  38. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Wesel (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-wesel.de vom 7. Oktober 1999

Siehe auch

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Literatur

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  • Peter Veddeler: Wappen, Siegel, Flaggen : die kommunalen Hoheitszeichen des Landschaftsverbandes, der Kreise, Städte, und Gemeinden in Westfalen-Lippe. Ardey, Münster 2003, ISBN 3-87023-252-8
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